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Berlin, 25. September 2015
AAA – Aktionsbund Aktiver Anlegerschutz e.V.
Schreiben vom 14. September 2015
Sie hatten Ihre Stimmvollmacht für die Gesellschafterversammlungen der POC-Fonds dem „AAA“ gegeben, der diese gegen die Umsetzung des von uns initiierten Sanierungskonzeptes verwendet hat. Dies hat dazu geführt, dass in zwei von sechs Fonds (POC Eins und POC Growth 2) gegen die Möglichkeit gestimmt wurde, seitens der jeweiligen Fondsgesellschaft ein Darlehen an die kanadische Objektgesellschaft zu geben – obwohl auf den Gesellschafterversammlungen verdeutlicht wurde, dass ein „Nein“ zu diesem Punkt ein hohes Risiko für ein Scheitern der Verhandlungen mit der Bank im Rahmen des CCAA-Verfahrens (Companies‘ Creditors Arrangement Act) mit sich bringen kann. In diesem Zusammenhang bitten wir Sie insbesondere zu bedenken, dass der „AAA“ mit seiner Blockadehaltung nicht ein Risiko für sein eigenes Vermögen
eingeht, sondern ausschließlich für Ihres, was nicht in Ihrem Interesse sein kann.
Nach unserer Kenntnis sind Sie mit Schreiben vom 14.September 2015 unter der markanten Betreffzeile „Handlungsmöglichkeiten – Ihr Mitwirken ist erforderlich“ vom „AAA“ neuerlich dazu aufgefordert worden, weiterhin und verstärkt gegen die Interessen Ihrer Fondsgesellschaft zu handeln. Im Ergebnis, darauf möchten wir Sie in aller Deutlichkeit hinweisen, nutzen die angestrebten Maßnahmen aber nicht Ihnen, sondern primär dem Aktionsbund und deren Kooperationspartnern, der Anwaltskanzlei Schirp Neusel & Partner.
In diesem Zusammenhang sollten Sie wissen, dass RA Dr. Schirp Gründungsgesellschafter des „AAA“ ist und dieser seine Sitzungen teilweise sogar in den Räumlichkeiten der Kanzlei Schirp Neusel & Partner abgehalten hat. Es ist keine Übertreibung, wenn wir Ihnen sagen, dass dieser Verein Anleger quasi gewerbsmäßig verunsichert und in der Folge Anwälten geradezu in die Arme treibt. Dieses Geschäftsmodell war auch bereits mehrfach Thema sehr kritischer Berichterstattung.
Aus Sicht des „AAA“ und der Anwaltskanzlei Schirp Neusel & Partner sind die POC-Fonds mit über 9.000 Anlegern ein extrem attraktives Ziel – wie Sie selbst im Anschreiben des „AAA“ lesen können, beträgt der Mitgliedsbeitrag „nur“ 240 EUR/Jahr, dies ergibt multipliziert mit 9.000 Anlegern „nur“ 2.160.000 EUR/Jahr. Das wäre aber lediglich der erste Schritt, im zweiten folgen dann üblicherweise außergerichtliche Musterschreiben der Rechtsanwälte, die für jeden Anleger den
nahezu exakt selben Text aufweisen und mit denen vermeintliche Ansprüche geltend gemacht werden. Hierdurch generieren die Anwälte dann erhebliche Gebührenansprüche für ihre außer-gerichtliche Tätigkeit, die der jeweilige Mandant (bzw. dessen Rechtsschutzversicherung) zu tra-gen hat. Bei einer Beteiligungssumme/einem Gegenstandswert von z.B. 10.000 EUR entstehen bei einer Mittelgebühr nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz für ein (!) Schreiben Gebühren von 887,03 EUR einschließlich Mehrwertsteuer; bei einer Beteiligungssumme/einem Gegen-standswert von z.B. 50.000 EUR würden die Gebühren schon 1.822,96 EUR betragen.
Wenn dann im dritten Schritt Anleger dazu bewegt werden, Klagen zu erheben, fallen für ein Klageverfahren bei einer Beteiligungssumme/einem Streitwert von z.B. 10.000 EUR bereits für die erste Instanz einschließlich der Termingebühr und der Mehrwertsteuer 1.683,85 EUR Ge-bühren an; bei einer Beteiligungssumme/einem Streitwert von z.B. 50.000 EUR steigen diese auf 3.483,73 EUR. Um es noch einmal deutlich zu formulieren: Dies sind sämtlich Anwaltsge-bühren, die Sie im Verhältnis zum Anwalt zu tragen haben, wenn Sie sich zu Klagen verleiten lassen. In einem Gerichtsverfahren dürfen diese Gebühren auch nicht niedriger vereinbart wer-den. Es findet lediglich eine Anrechnung der Gebühr für eine außergerichtliche Tätigkeit auf die im Gerichtsverfahren entstehende Verfahrensgebühr in Höhe der hälftigen Gebühr statt.
Von derartigen Klageverfahren profitieren dann die Rechtsanwälte RA Dr. Schirp und Kollegen massiv, und zwar unabhängig vom Erfolg ihrer Tätigkeit. Sie können sich das Volumen sehr einfach selbst für den Fall hochrechnen, dass Hunderte oder Tausende von Klagen eingereicht werden. Und wenn der angestrebte „Austausch der Komplementärin“ vonstattenginge, würde diese selbstverständlich aus dem Umfeld des „AAA“ oder der Anwaltskanzlei Schirp Neusel & Partner lanciert werden – und auch die neue Komplementärin wird die Haftungsverantwortung und Geschäftsführung nur gegen eine Vergütung übernehmen. Es bestünde dann ein Anspruch auf die prospektierte Vergütung. Von einer Bereitschaft einer neuen Komplementärin auf derar-tige Gebühren zu verzichten, ist interessanterweise in dem Schreiben des „AAA“ nicht die Rede. Hingegen haben wir unaufgefordert erklärt, dass die Komplementärin bei einer erfolgreichen Sa-nierung im Rahmen des CCAA-Verfahrens grundsätzlich damit einverstanden wäre, auf Gebüh-ren in Höhe von 60 % zu verzichten.
Wenn Sie sich darüber hinaus die Aktionsliste des „AAA“ ansehen, zielt keine einzige tatsächlich auf die Rettung der Gesellschaft ab – da soll geprüft, ausgetauscht und es sollen Versammlun-gen einberufen werden (die – siehe unser Schreiben vom 14. September 2015 – ohnehin bereits geplant sind) und vor allem: Es sollen Prozesse vorbereitet werden. Nicht ein Wort über Maß-nahmen zur Rettung der Gesellschaft, nicht ein Satz über die Lösung des Bankproblems. Der Weltmarktpreis für Öl ist eingebrochen, unzählige Ölgesellschaften kämpfen ums Überleben, und der Aktionsbund prüft Maßnahmen, die deutsche Fondsgeschäftsführung auszutauschen und Prozesse vorzubereiten. Das ist, als ob das Haus brennt und statt zu löschen über die Methodik der Brandbekämpfung diskutiert werden soll. Übrigens haben der Vertreter des „AAA“ und RA Dr. Schirp auch auf den Gesellschafterversammlungen kein Wort zur praktischen Lösung der Probleme der kanadischen Gesellschaft verloren. Wie sollen sie auch? Sie haben sich ja mit der eigentlichen Thematik des kanadischen Öl- und Gasmarktes überhaupt nicht beschäftigt. Aber genau dort und nur dort wird über das Schicksal der POC-Fonds entschieden.
Die deutsche Geschäftsführung hat eine der im Ölmarkt erfahrensten Anwaltskanzleien in Calgary eingeschaltet, und diese hat mit den Anwälten der COGI ein Sanierungskonzept erwirken können. Einer der besten Restrukturierungsexperten ist auf unsere Initiative hin mit der Umset-zung aller möglichen und nötigen Maßnahmen betraut. Das Konzept ist vom Gericht (Court of Queen’s Bench of Alberta) geprüft und genehmigt worden. Trotz der beiden ablehnenden Be-schlüsse des POC Eins und POC Growth 2 ist dieses Verfahren durch das Verhandlungsge-schick der kanadischen Anwälte über den 25. September 2015 hinaus erst einmal bis zum 26. Oktober 2015 verlängert worden. Dies war ein schwieriges Unterfangen, da das Gericht und die Bank davon überzeugt werden mussten, dass über die Rückforderung der Vorabauszahlungen weiterhin eine Chance für eine erfolgreiche Sanierung besteht. Hätten sich der „AAA“ und die Rechtsanwälte Dr. Schirp mit Ihrer Verweigerungshaltung auch auf den anderen Gesellschafter-versammlungen durchgesetzt, hätten wir Ihnen heute mit an Sicherheit grenzender Wahrschein-lichkeit vom Scheitern der Sanierung und der Zwangsverwertung Ihrer Vermögenswerte berichten müssen.
Was wollen oder können die handelnden Personen des Trios Aktionsbund, Anwaltskanzlei und (möglicher) neuer Komplementärgesellschaft in Deutschland bewirken? In Kanada, wo das Haus tatsächlich steht und brennt, ist ein Team von Experten bereits im Einsatz. Der Erfolg von deren intensiver Arbeit, die ausschließlich dem Interesse der Fondsgesellschaften und deren Anlegern dient, wird durch die Tätigkeit des „AAA“ gefährdet, der den Anlegern im Ergebnis rät, dass kein Geld im Rahmen des gerichtlichen CCAA-Verfahrens zum Zweck der Sanierung aus Deutsch-land nach Kanada gegeben werden soll.
Lassen Sie sich bitte nicht in die Irre führen – Ihre Fondsgesellschaft hat mit der Restrukturierung der kanadischen Objektgesellschaft gute Möglichkeiten, die Krise des Ölmarktes durchzustehen – und danach im zu erwartenden Aufwind des Marktes wieder zu wachsen. Mit deutlich ver-schlankter Struktur, klarer Transparenz und den Kontrollmechanismen, die Sie und wir benöti-gen.
Aber dazu benötigen wir Ihre Mithilfe!
Mit freundlichen Grüßen
POC Energy Solutions GmbH
i. A. der POC Eins GmbH & Co. KG, der POC Zwei GmbH & Co. KG, der POC Growth GmbH & Co. KG, der POC Growth 2. GmbH & Co. KG, der POC Natural Gas 1 GmbH & Co. KG und POC Growth 3 Plus GmbH & Co. KG
Monika Galba, Geschäftsführung
PS: Für eine aktive Mitarbeit der Anleger ist die Einrichtung eines Beirats geplant – siehe Schreiben vom 14. September 2015. Bei Interesse an einer Beiratsposition senden Sie uns bitte Ihre Daten und den Nachweis Ihrer entsprechenden Qualifikation zu.
Schreiben Nummer 2 in der gleichen Angelegenheit, nur andere Beteiligung!
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