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Mercurius AG – Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

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Landgericht Frankfurt am Main

3-05 O 51/​21

In dem Spruchverfahren von Aktionären gegen die Nidda Healthcare GmbH betreffend die Angemessenheit der Abfindung der ausgeschlossenen Minderheitsaktionäre der Mercurius AG wurde gemäß § 6 SpruchG den außenstehenden Aktionären, die nicht selbst Antragsteller sind, zur Wahrung ihrer Rechte als gemeinsamer Vertreter bestellt:

Rechtsanwalt
Dr. Kay-Michael Schanz
Ulmenstr. 22
60325 Frankfurt am Main

Diese Bekanntmachung erfolgt gemäß § 6 Abs. 1 Satz 4 SpruchG.

 

Frankfurt am Main, den 01.07.2021

Landgericht Frankfurt am Main

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