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Meister-BAföG

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Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von „Meister-BAföG“ stieg im Jahr 2014 mit + 0,2 % nur geringfügig gegenüber dem Vorjahr. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, erhielten in Deutschland damit etwa 172 000 Personen „Meister-BAföG“-Leistungen nach dem Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG). 

Etwa zwei Drittel der Geförderten waren Männer. Ihre Zahl nahm gegenüber 2013 um 0,7 % auf 117 000 zu. Die Zahl der Frauen mit „Meister-BAföG“ sank im gleichen Zeitraum um 0,7 % auf knapp 55 000.

Die gefragtesten Berufe mit einer Fortbildungsmaßnahme nach dem AFBG waren 2014 bei den Männern der geprüfte Industriemeister Metall, gefolgt vom staatlich geprüften Maschinenbautechniker und dem Kraftfahrzeugtechnikermeister. Bei den Frauen waren die häufigsten Berufe die staatlich geprüfte Erzieherin, gefolgt von der geprüften Wirtschaftsfachwirtin und der Friseurmeisterin.

Rund 75 000 (44 %) der Geförderten nahmen an einer Vollzeitfortbildung teil, 97 000 (56 %) bildeten sich in Teilzeit fort. Gegenüber 2013 stieg die Zahl der geförderten Personen in Vollzeit um 3,9 %, während die Zahl der Geförderten in Teilzeit um 2,4 % zurückging.

Mit dem „Meister-BAföG“ werden Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Maßnahmen der beruflichen Aufstiegsfortbildung durch Beiträge zu den Kosten der Bildungsmaßnahme und zum Lebensunterhalt finanziell unterstützt. An Förderleistungen standen im Jahr 2014 insgesamt 587 Millionen Euro zur Verfügung. Das waren 2,0 % mehr als im Vorjahr.

Von den Förderleistungen entfielen rund 397 Millionen Euro auf Darlehen und 190 Millionen Euro auf Zuschüsse. Die Geförderten erhielten Zuschüsse zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (81 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (100 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro) und zur Kinderbetreuung (1 Million Euro).

Die Darlehen wurden für Lehrgangs- und Prüfungsgebühren (184 Millionen Euro), für den Lebensunterhalt (202 Millionen Euro), für den Kindererhöhungsbetrag (8 Millionen Euro), für die Kosten während der Prüfungsvorbereitungsphase (2 Millionen Euro) und für die Anfertigung des „Meisterstücks“ (1 Million Euro) bewilligt. Ob die Förderungsberechtigten die bewilligten Darlehen in Anspruch nehmen, können sie frei entscheiden. Insgesamt überwies die Kreditanstalt für Wiederaufbau an die Geförderten im Jahr 2014 Darlehen in Höhe von rund 309 Millionen Euro. Geförderten Personen werden auf Antrag nach erfolgreichem Abschluss ihrer Weiterbildungsmaßnahme 25 % ihres Restdarlehens zum Maßnahmebeitrag erlassen. Im Jahr 2014 erhielten rund 30 000 Personen einen Darlehenserlass im Wert von insgesamt 23 Millionen Euro.

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