Anlegerschutz

Mehrheitsbeteiligung

Alexandra_Koch (CC0), Pixabay
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DG-Gruppe AG

Wemding

Bekanntmachung einer qualifizierten Mehrheitsbeteiligung gem. § 20,
Abs. 1, Satz 1, Abs. 3 AktG sowie einer Mehrheitsbeteiligung gemäß § 20,
Abs. 4 AktG an der DG-Gruppe AG

Herr Bernd Helmsauer mit Wohnsitz in Nürnberg hat uns gemäß § 20 Abs. 1 Satz 1 Abs. 3 AktG mitgeteilt, dass ihm mittelbar mehr als der vierte Teil der Aktien an DG-Gruppe AG gehört. Die Beteiligung der von ihm abhängigen Helmsauer Vermögensverwaltung GmbH an der DG-Gruppe AG ist ihm über eine Beteiligungskette gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 AktG i.V.m. § 16 Abs. 4 AktG zuzurechnen, da er alleiniger Gesellschafter der Helmsauer Vermögensverwaltung GmbH ist.

Zudem teilte uns Herr Bernd Helmsauer mit, dass ihm eine Mehrheitsbeteiligung i. S. v. § 16 Abs. 1 AktG an der DG-Gruppe AG mittelbar gehört. Die Beteiligung der von ihm abhängigen Helmsauer Vermögensverwaltung GmbH an der DG-Gruppe AG ist ihm über eine Beteiligungskette gemäß § 20 Abs. 4 AktG i.V.m. § 16 Abs. 1 AktG zuzurechnen, da er alleiniger Gesellschafter der Helmsauer Vermögensverwaltung ist.

 

Wemding, im Dezember 2023

DG-Gruppe AG

Der Vorstand

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