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Mehrere Unternehmen setzen auf überwachte Insolvenzpläne

shmai (CC0), Pixabay
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In der Zeit vom 5. bis 19. Februar 2026 sind bundesweit mehrere sogenannte überwachte Insolvenzpläne veröffentlicht worden. Betroffen sind Unternehmen aus unterschiedlichen Branchen – darunter bekannte Namen wie die Theo Wormland GmbH aus Hannover, die FOURSOURCE Group GmbH aus Berlin sowie die Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG aus Herford.

Die Veröffentlichungen erfolgten über verschiedene Insolvenzgerichte, unter anderem in Hannover, Berlin (Charlottenburg), Stuttgart, Bielefeld, München und Kempten.

Diese Unternehmen sind betroffen

Im genannten Zeitraum wurden überwachte Insolvenzpläne unter anderem für folgende Unternehmen bekannt gemacht:

  • Theo Wormland GmbH, Hannover (Az. 909 IN 18/24 – 6 –; Amtsgericht Hannover)

  • Majori GmbH, Berlin (Az. 36m IN 7954/24; Amtsgericht Charlottenburg)

  • FOURSOURCE Group GmbH, Berlin (Az. 36f IN 7278/24; Amtsgericht Charlottenburg)

  • Family Home Verlag GmbH, Stuttgart (Az. 8 IN 344/25; Amtsgericht Stuttgart)

  • Joseph Dresselhaus GmbH & Co. KG, Herford (Az. 43 IN 693/25; Amtsgericht Bielefeld)

Daneben wurden auch Verfahren natürlicher Personen veröffentlicht, die hier nicht weiter berücksichtigt werden.

Was bedeutet „überwachter Insolvenzplan“?

Ein überwachter Insolvenzplan ist ein Instrument des deutschen Insolvenzrechts, das Unternehmen die Möglichkeit bietet, sich im Rahmen eines geregelten Verfahrens wirtschaftlich neu aufzustellen.

Grundprinzip des Insolvenzplans

Ein Insolvenzplan ist vergleichbar mit einem Sanierungsfahrplan. Er legt fest:

  • wie Schulden geregelt oder teilweise erlassen werden,

  • wie Gläubiger befriedigt werden sollen,

  • wie das Unternehmen strukturell und finanziell neu organisiert wird,

  • und wie der Geschäftsbetrieb künftig fortgeführt werden kann.

Ziel ist es, eine Insolvenz nicht in der Zerschlagung enden zu lassen, sondern das Unternehmen zu erhalten.

Was bedeutet „überwacht“?

Von einem überwachten Insolvenzplan spricht man, wenn das Gericht die Umsetzung des Plans nach dessen Annahme weiterhin kontrolliert.

Das bedeutet:

  • Das Unternehmen darf den Plan zwar eigenständig umsetzen,

  • steht aber unter gerichtlicher Aufsicht,

  • und muss regelmäßig nachweisen, dass es die vereinbarten Maßnahmen tatsächlich einhält.

Das Gericht kann eingreifen, falls gegen die Planvorgaben verstoßen wird.

Unterschied zur klassischen Insolvenz

Im klassischen Insolvenzverfahren wird ein Insolvenzverwalter eingesetzt, der die vollständige Kontrolle über das Unternehmen übernimmt.

Beim Insolvenzplan – insbesondere im Rahmen einer Eigenverwaltung – bleibt die Geschäftsführung häufig im Amt. Sie arbeitet jedoch unter Aufsicht und nach klaren, gerichtlich bestätigten Vorgaben.

Zeichen für Sanierung statt Abwicklung

Die Veröffentlichung überwachte Insolvenzpläne ist häufig ein Hinweis darauf, dass die betroffenen Unternehmen nicht abgewickelt, sondern saniert werden sollen.

Gerade bei größeren Unternehmen kann ein solcher Plan:

  • Arbeitsplätze sichern,

  • Lieferketten stabilisieren,

  • und Gläubigern eine bessere Quote bieten als eine Liquidation.

Ob die Sanierung letztlich gelingt, hängt jedoch von der wirtschaftlichen Tragfähigkeit des Konzepts und der konsequenten Umsetzung ab.

Fazit

Die aktuellen Veröffentlichungen zeigen, dass mehrere Unternehmen in Deutschland den Weg der strukturierten Sanierung unter gerichtlicher Aufsicht gehen. Ein überwachter Insolvenzplan ist dabei kein Zeichen für das endgültige Scheitern, sondern kann – richtig umgesetzt – der Neustart eines Unternehmens sein.

Ob dieser gelingt, entscheidet sich in den kommenden Monaten unter den wachsamen Augen der Insolvenzgerichte.

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