Interview mit Rechtsanwalt Maurice Högel zur neuen Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien
Das Bundesministerium der Finanzen hat eine Änderung der Geldwäschegesetzmeldepflichtverordnung-Immobilien (GwGMeldV-Immobilien) veröffentlicht. Ziel ist es, Geldwäsche im Immobiliensektor noch stärker zu bekämpfen und bestehende Meldepflichten an neue gesetzliche Vorgaben anzupassen. Doch was bedeutet das konkret für die betroffenen Berufsgruppen und für Käufer sowie Verkäufer von Immobilien? Rechtsanwalt Maurice Högel, Experte für Wirtschafts- und Immobilienrecht, gibt im Interview eine Einschätzung.
Herr Högel, welche Bedeutung hat die neue Verordnung zur Geldwäschebekämpfung im Immobiliensektor?
Maurice Högel:
Die Verordnung ist ein wichtiger Schritt, um den Immobilienmarkt in Deutschland transparenter zu machen und Geldwäsche gezielter zu bekämpfen. Immobiliengeschäfte sind in der Vergangenheit immer wieder genutzt worden, um illegale Gelder in den legalen Wirtschaftskreislauf einzuschleusen. Die neuen Regelungen verschärfen die Meldepflichten für Notare, Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer und sorgen dafür, dass verdächtige Transaktionen schneller erfasst und gemeldet werden.
Was sind die wichtigsten Änderungen?
Maurice Högel:
Eine der bedeutendsten Neuerungen ist die Anpassung an das Barzahlungsverbot bei Immobilienkäufen nach § 16a Geldwäschegesetz (GwG). Bisher konnten Käufer Immobilien in bar oder mit Wertgegenständen wie Gold oder Kryptowährungen bezahlen – das ist jetzt verboten. Notare müssen sicherstellen, dass kein Bargeld oder vergleichbare Zahlungsmittel verwendet werden. Falls doch Auffälligkeiten auftreten, müssen sie eine Meldung abgeben.
Zudem wurde der Melde-Schwellenwert für Vorabzahlungen von 10.000 auf 20.000 Euro angehoben. Das bedeutet, dass Reservierungsgebühren oder Anzahlungen erst ab diesem Betrag meldepflichtig sind. Das ist eine sinnvolle Anpassung, um unnötige Bürokratie zu reduzieren.
Ein weiterer Punkt ist die neue Pflicht zur Meldung ungewöhnlich langer Zahlungsfristen. Wenn der Kaufpreis erst mehr als ein Jahr nach der Grundbucheintragung gezahlt wird, kann das ein Hinweis auf Verschleierung sein – auch das muss nun gemeldet werden.
Welche Berufsgruppen sind besonders von den Änderungen betroffen?
Maurice Högel:
Hauptsächlich Notare, Anwälte, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, da sie eine zentrale Rolle bei Immobilientransaktionen spielen. Sie müssen nicht nur verdächtige Transaktionen melden, sondern auch sicherstellen, dass alle Beteiligten die neuen Vorschriften einhalten.
Gerade Notare stehen vor einer großen Herausforderung, denn sie müssen nun noch genauer prüfen, ob ein Käufer die Mittel für den Immobilienerwerb nachweislich legal erworben hat. Das bedeutet mehr Dokumentationsaufwand und möglicherweise längere Bearbeitungszeiten.
Welche Auswirkungen hat die Verordnung auf Immobilienkäufer und -verkäufer?
Maurice Högel:
Für ehrliche Käufer und Verkäufer ändert sich nicht viel – außer, dass sie sich auf zusätzliche Nachweispflichten einstellen müssen. Wer eine Immobilie kauft, muss genau belegen, woher das Geld stammt. Das kann z. B. über Kontoauszüge oder Finanzierungsnachweise geschehen.
Problematisch wird es für Käufer, die auf unkonventionelle Zahlungsmethoden setzen, etwa auf Tauschgeschäfte oder die Nutzung von Vermögenswerten wie Gold oder Kryptowährungen. Hier werden weitere Prüfungen nötig, was den Prozess komplizierter machen kann.
Kritiker befürchten eine zunehmende Bürokratisierung. Ist diese Sorge berechtigt?
Maurice Högel:
Ja und nein. Einerseits ist die Verordnung ein notwendiges Instrument, um Geldwäsche im Immobilienbereich einzudämmen. Andererseits steigt der bürokratische Aufwand für Notare und Berater erheblich. Sie müssen umfangreiche Prüfungen durchführen und zahlreiche neue Meldepflichten erfüllen.
Ein weiteres Problem ist, dass manche rechtmäßige Transaktionen fälschlicherweise als verdächtig eingestuft werden könnten. Das kann zu vermehrten Meldungen und damit zu einem erhöhten Arbeitsaufwand für Behörden führen. Die Herausforderung wird sein, ein Gleichgewicht zwischen effektiver Geldwäschebekämpfung und praktikabler Umsetzung zu finden.
Was raten Sie Immobilienkäufern, die von den neuen Regelungen betroffen sind?
Maurice Högel:
Käufer sollten sich frühzeitig darüber informieren, welche Nachweise sie für ihre Finanzierung erbringen müssen. Ich empfehle:
✅ Vor dem Kauf alle finanziellen Dokumente bereithalten – insbesondere bei größeren Summen.
✅ Bei Barzahlungen oder ungewöhnlichen Zahlungsmodellen vorsichtig sein – diese könnten nicht mehr zulässig sein.
✅ Sich von einem Fachanwalt oder Steuerberater beraten lassen, um rechtliche Probleme zu vermeiden.
Auch Verkäufer sollten darauf achten, dass ihr Vertrag den neuen Vorgaben entspricht, um spätere Probleme zu vermeiden.
Ihr Fazit: Ein sinnvolles Gesetz oder eine Belastung für den Immobilienmarkt?
Maurice Högel:
Die Verschärfung der Vorschriften ist sinnvoll und notwendig, da Geldwäsche über Immobilien ein großes Problem darstellt. Gleichzeitig bringt die Verordnung neue Hürden für legale Geschäfte mit sich. Es wird darauf ankommen, wie effizient die Umsetzung erfolgt und ob Behörden und betroffene Berufsgruppen die neuen Anforderungen praxistauglich umsetzen können.
Am Ende ist es ein notwendiger Schritt, um kriminelle Machenschaften einzudämmen, auch wenn dies mit zusätzlichem Aufwand verbunden ist.
Herr Högel, vielen Dank für das Gespräch!
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