Seit Montag gilt in Österreich eine neue Regel: Häftlinge können eine Fußfessel beantragen, wenn sie noch bis zu 24 Monate im Gefängnis absitzen müssten. Bisher war das nur bis zu einem Jahr Reststrafe möglich.
Wer darf die Fußfessel tragen?
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Nur Häftlinge mit leichteren Straftaten.
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Wer wegen schwerer Gewalt- oder Sexualdelikte oder Terror verurteilt wurde, ist ausgeschlossen.
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Die Justizanstalt muss zustimmen.
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Der Häftling braucht eine Wohnung und einen Arbeitsplatz.
Warum die Änderung?
Der Verein Neustart, der die Betreuung übernimmt, sagt: Durch die Ausweitung können Gefängnisse entlastet werden. In Niederösterreich gab es bisher etwa 240 Fälle pro Jahr. Allein im letzten Jahr wurden dort rund 22.000 Hafttage mit Fußfessel abgesessen.
Vorteile und Probleme
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Menschen mit Fußfessel können weiter arbeiten und in ihrer Wohnung bleiben. Das hilft bei der Rückkehr ins normale Leben.
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Die Rückfallsquote ist mit 11,6 Prozent vergleichsweise niedrig.
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Die Fußfessel ist aber auch belastend, weil man das Haus nicht einfach verlassen darf. Manche brechen ab – etwa wenn die Zustimmung der Mitbewohner wegfällt.
Insgesamt sehen Fachleute die Reform positiv: Sie ist günstiger, erleichtert die Resozialisierung und entlastet die Gefängnisse.
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