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In einem entscheidenden Schritt zur Stärkung der Sicherheitsmaßnahmen im Luftverkehr haben Verhandlungsführer des Europäischen Parlaments und der Mitgliedstaaten der EU in Brüssel eine Vereinbarung über neue Richtlinien erzielt, die Fluggesellschaften dazu verpflichten, spezifische Informationen über ihre Passagiere an die nationalen Sicherheitsbehörden weiterzugeben. Ziel dieser Maßnahme ist es, effektiver gegen Terrorismus und schwere Verbrechen vorzugehen. Die betroffenen Daten umfassen persönliche und flugrelevante Informationen der Reisenden, wie Namen, Geburtsdaten, Nationalitäten, Passdaten und Details zum Flug. Diese Informationen müssen sowohl vor dem Abflug als auch nach der Landung an die zuständigen Behörden im Zielland übermittelt werden.

Um die Identifizierung potenziell gefährdender Personen zu ermöglichen, werden diese Daten zusammen mit weiteren von den Fluggesellschaften erhobenen Informationen analysiert. Die Speicherung der Daten ist auf einen Zeitraum von 48 Stunden nach der Erfassung begrenzt, um den Datenschutz der Passagiere zu gewährleisten.

Von den neuen Bestimmungen sind primär Flüge betroffen, die ihren Ursprung außerhalb der Europäischen Union haben. Allerdings besteht für die EU-Mitgliedsstaaten die Option, die Regelung auf Flüge innerhalb des EU-Raums auszuweiten.

Bevor diese Vereinbarung rechtsgültig wird, steht noch die formale Bestätigung durch das Europaparlament und die EU-Staaten aus, was jedoch als reine Formalität gilt. Diese neue Regelung markiert einen wichtigen Schritt im gemeinsamen Bestreben der EU, ihre Bürgerinnen und Bürger effektiver vor grenzüberschreitenden Bedrohungen zu schützen.

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