In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der Medicon Immobilien GmbH, Karl-Heine-Straße 17, 04229 Leipzig,- wurde am 28.10.2014 um 15:05 Uhr Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, Telefax 0341 490369 9, Telefon geschäftlich 0341 490 365 0, Email geschäftlich leipzig@pluta.net zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
405 IN 2490/14 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 29.10.2014
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