In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 9918 eingetragenen Medico Rendite Fonds Nr. 3 Berlin Wilhelmstraße KG, Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die Objekt Berlin Wilhelmstraße Verwaltungs UG (AG Düsseldorf, HRB 18650), die TREUFINANZ Gesellschaft für Immobilienfonds GmbH (AG Düsseldorf, HRB 14385) und Herrn Dipl.-Ing. Otto Lindner, sämtlich geschäftsansässig Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf
ist am 19.03.2015, um 11:30 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 45/15
Amtsgericht Düsseldorf, 19.03.2015
Kommentar hinterlassen