In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRA 12440 eingetragenen Medico Fonds Nr. 41 Objekt Gera KG, Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf, gesetzlich vertreten durch die persönlich haftenden Gesellschafter, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 14385 eingetragene TREUFINANZ Gesellschaft für Immobilienfonds mbH, Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf,, die im Handelsregister des Amtsgerichts Düsseldorf unter HRB 70740 eingetragene Objekt Gera Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Emanuel-Leutze-Straße 20, 40547 Düsseldorf und Dipl.-Ing. Otto Lindner, Moerser Straße 126a, 40667 Meerbusch
ist am 18.03.2015, um 17:00 Uhr angeordnet worden (§§ 21, 22 InsO):
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Georg Kreplin, Adlerstraße 74, 40211 Düsseldorf bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alt. InsO).
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen. Die Drittschuldner werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung dieser Anordnung zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrests oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
503 IN 44/15
Amtsgericht Düsseldorf, 18.03.2015
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