In dem Verfahren auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.MB-Capital GmbH vertr.d.d. GF, AG Jena, HRB 509886, Sonneberger Straße 75, 98739 Lichte ist heute am Dienstag, 26.05.2015, um 09:30 Uhr mit sofortiger Wirkung beschlossen worden: Dem Schuldner wird ein allgemeines Verfügungsverbot auferlegt
gemäß § 21 Abs. 2 Nummer 2 1. Halbsatz InsO. Die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis geht auf den vorläufigen Verwalter über.Gegen diesen Beschluss ist das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zulässig. Diese
ist binnen einer Notfrist von 2 Wochen beim Amtsgericht Gera, Rudolf-Diener-Str. 1, 07545 Geraschriftlich oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle einzulegen. Soweit die Entscheidung unter www.insolvenzbekanntmachungen.de öffentlich bekannt gemacht wurde, beginnt die Notfrist spätestens zwei Tage nach Bekanntmachung. Erfolgte die Zustellung früher, ist dieser Zeitpunkt maßgebend.Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Die
Beschwerde soll begründet werden.
Amtsgericht Gera
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