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Marktwert bei der Beleihung einer Immobilie

pixelcreatures (CC0), Pixabay
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Unterstellt, Ihnen bietet ein Unternehmen eine bankübliche Sicherheit an, dann muss es sich auch an die Vorgaben, die dafür gelten, strikt halten, ansonsten darf man solch ein Angebot durchaus als „unlauter“ bezeichnen.

Das zumindest bestätigt uns ein Bankberater, der sich mit der Finanzierung von Immobilieneigentum befasst. Ihm hatten wir vor ein paar Tagen dazu eine Presseanfrage übermittelt, nachdem wir eine entsprechende Wortwahl in Verträgen gefunden hatten.

Ein Marktwert hat nichts mit einem gutachterlichen Wert zu tun, nachdem die Bank üblicherweise dann auch einen Kredit bewilligt. Natürlich, versteht jeder unter einem Marktwert etwas Anderes, denn vermutlich werden, wenn sie 5 Personen zum Marktwert einer Immobilie befragen, jeder dieser Personen möglicherweise einen anderen Marktwert zusprechen, weil jeder Befragte den Wert eben anders einschätzt.

Eine Bank wird immer andere Maßstäbe ansetzen und natürlich auch zur eigenen Sicherheit mit dem einen oder anderen Abschlag arbeiten.

Übrigens, hier können Sie nachlesen, wie WIKIPEDIA den Begriff „Marktwert“ erklärt:

Marktwert (englisch market value) ist der Wert, der einem Wirtschaftsobjekt auf einem Markt durch den Marktpreis von den Marktteilnehmern beigemessen wird

https://de.wikipedia.org/wiki/Marktwert

 

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