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Marktdaten: BaFin wendet ESMA-Leitlinien zu Verpflichtungen gemäß MiFID II und MiFIR an

geralt (CC0), Pixabay
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Die Europäische Wertpapieraufsichtsbehörde (ESMA) hat am 18. August 2021 die deutsche Fassung ihrer Leitlinien zu den Verpflichtungen zu Marktdaten gemäß der zweiten Finanzmarktrichtlinie (MiFID II) und der Finanzmarktverordnung (MiFIR) veröffentlicht. Die BaFin wendet diese Guidelines seit dem 1. Januar 2022 in ihrer Aufsichtspraxis an.

Mit den Leitlinien soll erreicht werden, dass Finanzmarktteilnehmer die Anforderung, Marktdaten zu angemessenen kaufmännischen Bedingungen (RCB) bereitzustellen, einheitlich auslegen. Gleiches gilt für Offenlegungspflichten und die Anforderung, Marktdaten 15 Minuten nach der Veröffentlichung (verzögerte Daten) kostenlos zur Verfügung zu stellen.

Des Weiteren sollen die Leitlinien gewährleisten, dass die zuständigen nationalen Aufsichtsbehörden ein gemeinsames Verständnis von der Bewertung der Vollständigkeit, Verständlichkeit und Kohärenz der RCB sowie der Bestimmungen zu verzögerten Daten haben.

Die BaFin äußert sich zu den ESMA-Leitlinien im üblichen Comply-or-Explain-Verfahren. Publiziert eine Europäische Aufsichtsbehörde wie die ESMA Leitlinien, müssen die nationalen Behörden erklären, ob sie diese übernehmen. Entscheiden sie sich dagegen, müssen sie dies erläutern. Ziel von Leitlinien ist es, innerhalb des Europäischen Finanzaufsichtssystems kohärente, effiziente und wirksame Aufsichtspraktiken zu schaffen. Außerdem soll sichergestellt werden, dass die nationalen Aufsichtsbehörden das Unionsrecht einheitlich anwenden.

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