Ist das nun dreist?Oder hat man es noch nicht geschafft die Seite zu aktualisieren? Nirgendwo auf den Seiten finden wir den Hinweis auf die von der BaFin erlassene Rückabwicklungsverfügung. Wir finden auch weiterhin auf der Seite die Werbung der Mangler-Gruppe zu den angebotenen Kapitalanlagen. Ob das im Sinne der BaFin ist? Nun, Tatsache ist wohl, dass sich das Unternehmen mit allen juritischen Mitteln gegen eine Verfügung der BaFin gewehrt haben soll. Völlig in Ordnung – würde sicherlich nahezu jedes Unternehmen machen in einer solchen Situation, aber wenn die Verfügung dann einmal erlassen ist, dann sollte auch das Unternehmen handeln und seine Kunden ordentlich, sachlich und korrekt informieren, denn sicherlich will das Unternehmen auch zukünftig Geschäfte mit seinen Kunden machen.
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