Die vorliegende Mandanteninformation der Bremer Kanzlei richtet sich an Anleger der DEGAG Deutsche Grundbesitz Holding AG und deren Projektgesellschaften. Die Rechtsanwälte argumentieren, dass Anleger ihr investiertes Kapital zurückfordern können, unter anderem wegen Zahlungsrückständen, möglicher Prospektpflichtverstöße und des Betreibens eines erlaubnispflichtigen Einlagengeschäfts ohne Genehmigung.
Mandantenfängerei liegt vor, wenn Anwälte durch übertriebene Versprechen oder unseriöse Methoden versuchen, Mandanten zu gewinnen, ohne eine realistische Erfolgsaussicht aufzuzeigen. In diesem Schreiben werden durchaus konkrete juristische Anknüpfungspunkte für Rückforderungen genannt, was grundsätzlich legitim ist. Allerdings werden potenzielle Risiken oder Schwierigkeiten einer solchen Klage kaum thematisiert. Stattdessen wird die „Sicherung Ihrer Investments“ und die „zügige Bearbeitung zur Rückholung des Kapitals“ betont.
Das Schreiben selbst erwähnt keine Insolvenz der DEGAG. Falls die Gesellschaften bereits insolvent sind, würde dies die Erfolgsaussichten einer Rückforderung erheblich mindern. Insolvenzverfahren bedeuten meist, dass Gläubiger – darunter auch Anleger – nur noch anteilige Rückzahlungen aus der Insolvenzmasse erhalten. In diesem Fall wäre es wichtig, ob die Kanzlei die Chancen realistisch darstellt oder lediglich schnelle Mandatierungen anstrebt.
Fazit: Falls die DEGAG bereits insolvent ist, könnte das Schreiben als irreführend gewertet werden, insbesondere wenn es nicht auf die möglichen Schwierigkeiten der Durchsetzung hinweist. Ein genauer Blick auf den Insolvenzstatus der Gesellschaften wäre entscheidend, bevor Anleger handeln.
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