Interviewer:
Die NanoRepro AG lädt für den 16. Januar 2026 zu einer außerordentlichen Hauptversammlung ein. Auf Antrag der Aktionärin HWT invest AG soll der gesamte Aufsichtsrat abberufen und neu gewählt werden. Herr Rechtsanwalt Reime, wie ungewöhnlich ist ein solcher Vorgang?
Rechtsanwalt Reime:
Eine außerordentliche Hauptversammlung an sich ist nichts Seltenes. Auffällig ist hier aber der Umfang der geplanten Maßnahmen. Wenn sämtliche von der Hauptversammlung gewählten Aufsichtsratsmitglieder abberufen werden sollen, deutet das auf einen erheblichen Konflikt auf Aktionärsebene hin. Das ist kein Routinevorgang, sondern ein deutliches Signal für einen strategischen oder personellen Bruch.
Interviewer:
Rechtlich gesehen: Darf die Hauptversammlung den Aufsichtsrat einfach so abberufen?
Rechtsanwalt Reime:
Ja. Nach § 103 Absatz 1 Aktiengesetz kann die Hauptversammlung Aufsichtsratsmitglieder jederzeit abberufen – ohne besonderen Grund. Das ist ein wichtiges Kontrollrecht der Aktionäre. Politisch und wirtschaftlich ist ein solcher Schritt aber immer ein starkes Statement.
Interviewer:
Was bedeutet dieser geplante Komplettaustausch des Aufsichtsrats für die Aktionäre konkret?
Rechtsanwalt Reime:
Der Aufsichtsrat überwacht den Vorstand, bestellt ihn und beeinflusst strategische Entscheidungen. Ein kompletter Austausch kann zu einer neuen Ausrichtung führen – positiv oder negativ. Für Aktionäre heißt das: Die Governance-Struktur des Unternehmens steht zur Disposition. Das betrifft mittelbar auch Vertrauen, Stabilität und langfristige Wertentwicklung.
Interviewer:
Die HWT invest AG schlägt direkt neue Kandidaten für den Aufsichtsrat vor. Wie ist das zu bewerten?
Rechtsanwalt Reime:
Das ist konsequent. Wer einen Aufsichtsrat abberufen will, muss auch eine funktionsfähige Alternative präsentieren. Dennoch sollten Aktionäre genau prüfen, wessen Interessen diese Kandidaten künftig vertreten und ob sie zur langfristigen Entwicklung des Unternehmens passen. Wichtig ist: Die Hauptversammlung ist an diese Vorschläge nicht gebunden.
Interviewer:
Sehen Sie in diesem Vorgehen eher eine Chance oder ein Risiko?
Rechtsanwalt Reime:
Beides. Chancen bestehen, wenn neue Aufsichtsratsmitglieder frische Impulse, bessere Kontrolle oder mehr Kapitalmarkterfahrung mitbringen. Risiken entstehen, wenn interne Machtkämpfe die operative Ruhe gefährden oder strategische Kontinuität verloren geht. Aus Anlegersicht ist das eine klassische Abwägung zwischen Erneuerung und Stabilität.
Interviewer:
Müssen sich Privatanleger Sorgen um ihr Investment machen?
Rechtsanwalt Reime:
Ein unmittelbarer finanzieller Schaden entsteht durch die Hauptversammlung nicht. Aber solche personellen Umbrüche können langfristig Auswirkungen auf Unternehmensstrategie, Kommunikation und Marktvertrauen haben. Anleger sollten das Thema daher ernst nehmen und nicht als bloße Formalie abtun.
Interviewer:
Was raten Sie Aktionärinnen und Aktionären jetzt ganz konkret?
Rechtsanwalt Reime:
Drei Dinge:
-
Informieren – Tagesordnung, Kandidaten und Hintergründe genau prüfen
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Stimmrecht ausüben – selbst teilnehmen oder Vollmacht erteilen
-
Motivation hinterfragen – warum fordert ein Aktionär diese Veränderungen jetzt?
Wer untätig bleibt, überlässt anderen die Entscheidung über die Zukunft der Gesellschaft.
Interviewer:
Ihr abschließendes Fazit?
Rechtsanwalt Reime:
Diese außerordentliche Hauptversammlung ist eine Richtungsentscheidung. Es geht nicht um Formalien, sondern um Macht, Kontrolle und strategische Weichenstellungen. Für Aktionäre ist aktive Beteiligung wichtiger denn je.
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