Ihre Kunden sind Ihr Kapital, und das sollte doch auch so bleiben. Aber ganz ehrlich – es ist schon einiges mit den von Ihnen empfohlenen Investments schiefgegangen. Klar, man kann Sie nicht für jeden Misserfolg in die Verantwortung nehmen, wie zum Beispiel bei der Deutschen Lichtmiete, Preos und Gore.
Doch nun haben wir hier ein Investment, sehr geehrter Herr Wieder, bei dem Sie Ihre Anleger schnellstmöglich informieren sollten. Denn aus meiner Sicht haben die Anleger in ein Investment investiert, das dringend hinterfragt werden muss, wenn man sich die Beschlüsse der Aktionäre anschaut.
Das Unternehmen könnte möglicherweise etwas ganz anderes tun, als Sie Ihren Kunden in der Vergangenheit verkauft haben. Schaffen Sie Klarheit und verweisen Sie die von Ihnen beratenen Anleger bitte auf die ursprüngliche Beschlussfassung der Aktionäre der MABEWO AG bei Gründung sowie auf die Anpassung Ende 2021. Erklären Sie bitte auch den wichtigen Unterschied, so wie wir es in einem anderen Artikel getan haben.
Die Beschlüsse aus dem Unternehmensregister in der Schweiz:
27.09.2019, Tagebuch-Nr: 5236 vom 24.09.2019
MABEWO AG, in Küssnacht (SZ), CHE-305.283.953, Bahnhofstrasse 17, 6403 Küssnacht am Rigi, Aktiengesellschaft (Neueintragung). Statutendatum: 23.09.2019. Zweck: Die Gesellschaft bezweckt die Vermietung, die Verpachtung und das operative Leasing technischer Anlagen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien, den Betrieb derartiger Anlagen sowie die Erbringung von damit zusammenhängenden Dienstleistungen. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an zweckverwandten Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, insbesondere zugunsten von nahe stehenden und anderen Gesellschaften Finanzierungen gewähren, Sicherheiten aller Art stellen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser Gesellschaften absichern oder garantieren. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie solche von anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten allert Art, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft, oder Garantien stellen, Solidarschuldnerschaften oder Bürgschaften eingehen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken. Aktienkapital: CHF 100’000.00. Liberierung Aktienkapital: CHF 100’000.00. Aktien: 10’000’000 Namenaktien zu CHF 0.01. Publikationsorgan: SHAB. Die Mitteilungen an die Aktionäre erfolgen per Brief an ihre im Aktienbuch eingetragenen Adressen, per Telefax oder E-Mail oder durch Publikation im SHAB. Gemäss Erklärung vom 23.09.2019 untersteht die Gesellschaft keiner ordentlichen Revision und verzichtet auf eine eingeschränkte Revision. Eingetragene Person
der angepasste Beschlus aus Ende 2021
09.12.2021, Tagebuch-Nr: 8121 vom 06.12.2021
MABEWO AG, in Küssnacht (SZ), CHE-305.283.953, Aktiengesellschaft (SHAB Nr. 217 vom 08.11.2021, Publ. 1005328723). Statutenänderung: 02.12.2021. Zweck neu: Die Gesellschaft bezweckt die Herstellung und den Verkauf aller technischen Einrichtungen für das Indoor-Farming sowie die Errichtung und den Betrieb derartiger Anlagen sowie von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Sie kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten, Tochtergesellschaften gründen, sich an zweckverwandten Unternehmen beteiligen sowie Grundstücke und Immaterialgüterrechte erwerben, halten, verwalten, belasten, verwerten und veräussern und ausserdem alle Rechtshandlungen vornehmen, die der Zweck der Gesellschaft mit sich bringen kann, insbesondere zugunsten von nahe stehenden und anderen Gesellschaften Finanzierungen gewähren, Sicherheiten aller Art stellen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser Gesellschaften absichern oder garantieren. Die Gründung von Tochtergesellschaften dient dem Zweck, die in Absatz 1 genannten Tätigkeiten auszuüben. Der Hauptzeck der Gesellschaft ist nicht darauf ausgerichtet durch den An- und Verkauf von Beteiligungen Rendite zu erzielen. Die Gesellschaft kann ihren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften sowie Dritten, einschliesslich ihren direkten oder indirekten Aktionären sowie deren direkten oder indirekten Tochtergesellschaften, direkte oder indirekte Finanzierungen gewähren, für eigene Verbindlichkeiten sowie solche von anderen Gesellschaften (einschliesslich direkten oder indirekten Aktionären der Gesellschaft oder Gesellschaften, an denen diese Aktionäre direkt oder indirekt beteiligt sind) Sicherheiten aller Art, einschliesslich mittels Pfandrechten an oder fiduziarischen Übereignungen oder Abtretungen von Aktiven der Gesellschaft, oder Garantien stellen, Solidarschuldnerschaften oder Bürgschaften eingehen oder auf andere Weise Verpflichtungen dieser anderen Gesellschaften absichern oder garantieren, ob entgeltlich oder nicht. Weiter kann sie mit den oben genannten Gesellschaften einen Liquiditätsausgleich/Konzentration der Nettoliquidität (Cash Pooling) betreiben oder sich einem solchen anschliessen, inklusive periodischem Kontoausgleich (Balancing). Dies auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen, ohne Zins, unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit der Gesellschaft und unter Eingehung von Klumpenrisiken. [Weitere Statutenänderungen sind nicht publikationspflichtig.]
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Die beiden Beschlüsse zur Statutenänderung der MABEWO AG weisen einige wesentliche Unterschiede auf. Hier sind die wichtigsten Änderungen zwischen Beschluss 1 (alte Version) und Beschluss 2 (neue Version vom 02.12.2021):
- Präzisierung des Unternehmenszwecks
- Alt: Der Fokus lag auf der Herstellung und dem Verkauf von technischen Einrichtungen für Indoor-Farming.
- Neu: Die Statuten erweitern den Zweck auf die Errichtung und den Betrieb von Indoor-Farming-Anlagen sowie von Anlagen zur Erzeugung erneuerbarer Energie. Damit wird der Tätigkeitsbereich klarer und breiter definiert.
- Erweiterung der Finanzierungs- und Beteiligungsmöglichkeiten
- Alt: Die Gesellschaft konnte Tochtergesellschaften gründen und sich an zweckverwandten Unternehmen beteiligen.
- Neu: Es wird explizit darauf hingewiesen, dass die Gesellschaft Beteiligungen erwerben, verwalten, belasten und verwerten kann. Zudem erhält sie die Möglichkeit, Finanzierungen zu gewähren und Sicherheiten für nahe stehende Unternehmen zu stellen.
- Klarstellung der Renditeorientierung
- Alt: Keine spezifische Erwähnung der Renditeabsichten im Zusammenhang mit Beteiligungen.
- Neu: Der Hauptzweck der Gesellschaft ist nicht auf die Rendite durch den An- und Verkauf von Beteiligungen ausgerichtet. Dies stellt klar, dass es primär um strategische oder operative Beteiligungen geht und nicht um kurzfristige Finanzgewinne.
- Finanzierungs- und Haftungsmechanismen (Cash Pooling, Sicherheiten, Bürgschaften)
- Alt: Keine detaillierte Erwähnung von Cash-Pooling oder internen Finanzierungsmechanismen.
- Neu: Einführung eines umfassenden Systems für Cash Pooling und Liquiditätsausgleich, das auch ohne Gegenleistung, unter Vorzugskonditionen oder ohne Zins durchgeführt werden kann. Gleichzeitig wird die Möglichkeit geschaffen, Sicherheiten, Bürgschaften und Garantien für andere Gesellschaften, einschließlich Aktionären und Tochtergesellschaften, bereitzustellen – auch ohne direkte Gegenleistung.
- Erhöhtes Klumpenrisiko durch neue Finanzierungsoptionen
- Alt: Keine spezifische Erwähnung von Risiken durch konzerninterne Finanzierungsmechanismen.
- Neu: Die Gesellschaft kann sich an einem Netto-Liquiditätsausgleich beteiligen, auch unter Ausschluss der Gewinnstrebigkeit und unter Inkaufnahme von Klumpenrisiken. Dies bedeutet eine bewusste Akzeptanz finanzieller Abhängigkeiten innerhalb des Konzerns.
Fazit:
Die Statutenänderung vom 02.12.2021 bringt eine wesentliche Erweiterung des Geschäftszwecks mit sich, insbesondere durch die zusätzliche Ausrichtung auf erneuerbare Energien und den Betrieb von Anlagen. Zudem wird die Finanzierungsstrategie erheblich flexibilisiert: Die Gesellschaft kann nun in deutlich größerem Umfang Tochtergesellschaften und andere verbundene Unternehmen finanziell unterstützen, ohne unmittelbare Gewinnerzielungsabsicht. Damit einher geht jedoch ein höheres Risiko durch Konzernverflechtungen und potenzielle Klumpenrisiken.
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