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Lyoness/Cashback World – ob die das Geld haben?

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Die Rabattfirma Lyoness Europe, die inzwischen ihre Produkte unter Cashback World vertreibt, muss Kunden aus den Jahren 2007 bis 2012 ihre Beiträge plus Zinsen zurückzahlen. Das ergab ein Vergleich auf Betreiben des Vereins für Konsumenteninformation (VKI), wie bei uns die Verbraucherzentrale in Deutschland.

Ausgangspunkt des Vergleichs war ein OGH-Urteil vom Sommer 2017. Dieser erklärte 61 Klauseln der Lyoness-AGB zu sogenannten „erweiterten Mitgliedsvorteilen“ aus den Jahren 2012, 2009, 2008 und 2007 für gesetzeswidrig.

Verträge auf Basis dieser AGB wurden dadurch ungültig, die bezahlten Beträge plus Zinsen – abzüglich allfälliger Mitgliedsvorteile wie dem Freundschaftsbonus – müssen nun zurückgezahlt werden. Um wie viel Geld und Kunden es geht, wollen beide Seiten nicht sagen.

https://help.orf.at/stories/2985670/

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