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LV Provisionen Deckeln? Ja- hin zur Honoarberatung!

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Hierzu hat uns ein User einmal seine Gedanken geschickt, die wir so interessant fanden, das wir diese hier gerne nachfolgend veröffentlichen. Was meinen Sie zu diesen Gedanken?

Die Diskussion um die Abschlusskosten im Bereich der Lebensversicherung gibt es seit geraumer Zeit, aber seit den Versicherungsgesellschaften im Bereich der PKV diese Provisionsbegrenzung gelungen ist, zittert man bei den Maklerpools und den großen Strukturvertrieben, um alte Pfründe.

Diese sind nicht mehr Zeitgemäß. Zeitgemäßer ist das Thema „Honorarberatung“ und damit verbunden dann natürlich die Nettotarife. Hier gibt es dann Transparenz gegenüber dem Kunden über die Kosten die er mit dem Abschluss der Verträge bezahlen muss. Gute Beratung  kann nicht kostenfrei sein, darüber sollte man sich auch einig sein. Vielleicht wäre im Versicherungsbereich ja auch eine geteilte Regelung möglich, ähnlich wie beim Maklervertrag mit Innen und Außenprovision. Von der Versicherungsgesellschaft erhält der Vermittler dabei keine Abschlussprovision, sondern nur eine Bestandspflegeprovision in Höhe von 3% aus dem Beitrag den der Kunde dann jedes Jahr bezahlt hat, heißt der Betrag wird erst dann fällig, wenn das Beitragsjahr vorbei ist. Bei den Abschlussgebühren/Beratungskosten sollte der Wert eines Vertrages eine Rolle spielen, jedoch nicht mehr als 25% aus der Bemessungsgrundlage betragen. Beispiel. Ein Kunde schließt eine Fonds Lebensversicherung mit einem Monatsbeitrag von 100 Euro ab, dann ist dies ein Jahresbeitrag von 1.200 Euro daraus 25%  ergibt dann ein Beratungshonorar in Höhe von 300 Euro. Hierüber schließen Kunde und Vermittler dann eine separate Honorarvereinbarung. Für den Vermittler ist das Geschäft trotzdem interessant. Unterstellt man eine Laufzeit von 20 Jahren bei gleichbleibender jährlicher Einzahlung, dann hat er für die Vermittlung des Vertrages insgesamt  dann 1.020 Euro bekommen. Durch die Bestandsprovision wird der Vermittler aber angehalten sich auch um die Verträge zu kümmern. Um auch die „Umdeckungsseuche“ einmal aus der Welt zu schaffen, könnte man das System der Bestandspflegeprovision staffeln. Im ersten bis 5 Beitragsjahr 2% aus dem jährlichen Beitrag, im 5-10 Jahr 4% aus dem jährlichen Beitrag, und danach dann jedes Jahr 5% bis zum Ende der Laufzeit des Vertrages.

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