Teilen

Hierzu haben uns nach den letzten Veröffentlichungen viele Mails und Anrufe erreicht. Ja es ist in der Tat so, die BaFin hat einige Gesellschaften aus diesem Bereich auf der Beobachtungsliste. Man wartet bei der BaFin, wie ausgeführt, nur auf den Tag X wo es ein Urteil von Seiten des Hessischen VGH zum Thema 4future gefällt wird. Auf Grundlage dieses Urteils wird man dann alle Firmen auf der Beobachtungsliste eingehend prüfen, und möglicherweise, dann Verfügungen gegen einzelne Unternehmen erlassen.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Verbraucherschutzinformationen

Konkurrenz zu PayPal: Europäisches Bezahlsystem Wero im Test

Das digitale Bezahlsystem Wero will in Europa eine ernsthafte Alternative zu US-Anbietern wie...

Verbraucherschutzinformationen

Preisturbulenzen bei Gold und Silber: Wackelt der „sichere Hafen“?

Gold und Silber galten über Jahrzehnte als verlässliche Rückzugsorte in Krisenzeiten. Doch...

Verbraucherschutzinformationen

Elektronische Patientenakte bleibt Ladenhüter: Verbraucherschützer sehen mehrere Gründe

Ein Jahr nach breiter Einführung wird die elektronische Patientenakte (ePA) in Deutschland...

Verbraucherschutzinformationen

Energieausweis richtig lesen – Was er über Heizkosten verrät

Wenn Sie gerade eine Wohnung oder ein Haus kaufen oder mieten wollen,...