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LUANA AG und der nun mögliche Totalverlust

geralt (CC0), Pixabay
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Interview: Zahlungsverzug, Energiekrise und Insolvenz – was Anleger jetzt wissen müssen

Redaktion: Frau Rechtsanwältin Bontschev, die Luana Energieversorgung Deutschland GmbH hat nach § 11a VermAnlG einen erheblichen Zahlungsverzug gegenüber Anlegern veröffentlicht. Worum geht es konkret?

Kerstin Bontschev:
Konkret geht es um mehrere Vermögensanlagen – Blockheizkraftwerke Deutschland 5, Blockheizkraftwerke Deutschland 7 sowie Energieversorgung Deutschland. Seit Anfang 2025 werden fällige Zinszahlungen nicht mehr geleistet. Die Emittentin begründet dies mit Projekt- und Zahlungsverzögerungen, ausgelöst durch die Energiekrise, regulatorische Eingriffe wie das Gebäudeenergiegesetz und den Ausfall von Projektpartnern.

Redaktion: Die Veröffentlichung nennt auch Verschmelzungen mehrerer Gesellschaften. Warum ist das für Anleger relevant?

Bontschev:
Die Kette von Verschmelzungen – von der LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 5 GmbH über die LCF Blockheizkraftwerke Deutschland 7 GmbH hin zur Luana Energieversorgung Deutschland GmbH – erschwert die Transparenz. Für Anleger ist entscheidend, wer aktuell Vertragspartner ist und welche Gesellschaft haftet. Gerade im Krisenfall kann das erhebliche rechtliche Folgen haben.

Redaktion: Nun kommt noch hinzu, dass für die Luana AG ein vorläufiges Insolvenzverfahren angeordnet wurde. Was bedeutet das?

Bontschev:
Mit der Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung nach § 21 InsO steht das Unternehmen unter Aufsicht eines vorläufigen Insolvenzverwalters. Verfügungen sind nur noch mit dessen Zustimmung wirksam. Für Anleger ist das ein klares Warnsignal: Die wirtschaftliche Lage ist ernst, und es geht nun vorrangig um Sicherung und Verteilung der verbliebenen Vermögenswerte.

Redaktion: Wie bewerten Sie die Begründung des Unternehmens – Stichwort Ukrainekrieg und Gasknappheit?

Bontschev:
Diese Faktoren haben die Branche zweifellos belastet. Rechtlich entlasten sie den Emittenten jedoch nicht automatisch. Entscheidend ist, ob Risiken im Verkaufsprospekt zutreffend dargestellt wurden und ob das Geschäftsmodell ausreichend diversifiziert war. Genau hier setzen mögliche Anlegeransprüche an.

Redaktion: Was sollten betroffene Anleger jetzt konkret tun?

Bontschev:
Ich rate dringend zu folgenden Schritten:

  1. Unterlagen sichern: Zeichnungsscheine, Prospekte, Kontoauszüge und Schriftverkehr sammeln.

  2. Forderungen prüfen lassen: Es muss geklärt werden, ob Zins- und ggf. Rückzahlungsansprüche bestehen.

  3. Insolvenzverfahren beobachten: Forderungen müssen fristgerecht zur Insolvenztabelle angemeldet werden.

  4. Prospekt- und Beratungsprüfung: Mögliche Ansprüche gegen Verantwortliche, Initiatoren oder Vermittler prüfen lassen.

  5. Keine Alleingänge: Nicht vorschnell Vergleiche akzeptieren oder auf Ansprüche verzichten.

Redaktion: Gibt es noch eine Chance auf Geldrückflüsse?

Bontschev:
Das lässt sich zum jetzigen Zeitpunkt nicht seriös prognostizieren. Viel hängt davon ab, welche Vermögenswerte gesichert werden können und ob zusätzlich Haftungsansprüche durchsetzbar sind. Wichtig ist: Wer jetzt untätig bleibt, riskiert, leer auszugehen.

Redaktion: Ihr Fazit?

Bontschev:
Der Fall zeigt erneut, dass Vermögensanlagen im Energiebereich kein Selbstläufer sind. Anleger sollten die aktuelle Situation sehr ernst nehmen und zeitnah fachkundigen Rat einholen, um ihre Rechte bestmöglich zu wahren.

Hinweis: Die inhaltliche Richtigkeit der veröffentlichten Tatsachen nach § 11a VermAnlG wird nicht durch die BaFin geprüft. Für Anleger ist daher eine eigene rechtliche Bewertung unerlässlich.

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