Es wird eine Insolvenz „mangels Masse“ geben, denn es sind ja keine Gelder mehr da – diese sind alle in die Projekte investiert worden. Eine Abholung (bzw. Verwertung) macht zurzeit noch gar keinen Sinn. Was bleibt, ist für jeden Anleger, der geklagt hat, ein Totalverlust.
Zu verdanken haben sie dies der klagenden Rechtsanwaltskanzlei, wobei ich mir absolut sicher bin, dass die klagenden Anwälte natürlich genau wissen, dass es hier nur für sie selbst Geld gibt – nicht aber für den Mandanten. Erzählt hat man diesen sicherlich etwas anderes, denn schließlich wollte man ein Mandat – um sich die eigenen Taschen zu füllen.
Besonders hervorgetan hat sich hierbei eine Kanzlei aus Düsseldorf, gegen die wir nun vorgehen wollen. Wir planen, alle Rechtsschutzversicherer anzuschreiben und auf diese Unsitte der Kanzlei hinzuweisen. Eine weitere Kanzlei aus dem Saarland werden wir auf ähnliche Weise behandeln.
Die Düsseldorfer Kanzlei verklagt beispielsweise auch einen Leipziger „Treuhänder“ in Sachen SGT – obwohl der Kanzlei bekannt ist, dass es sich um Sinnlosklagen handelt. Das hat sogar der Richter am Landgericht Leipzig festgestellt und die Anwältin darauf hingewiesen. Außer betretenem Schweigen kam von ihr allerdings nichts.
Auch dort wird nichts zu holen sein. Hätte die Kanzlei – wenn sie denn seriös wäre – eine Vermögensauskunft über den Prozessgegner eingeholt, hätte sie nach dem dritten Prozess sagen müssen: „Nein, wir nehmen keine neuen Mandate mehr an.“
Aber Sinnlosklagen füllen eben auch das eigene Bankkonto.
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