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Lidl darf weiter Dubai-Schokolade verkaufen – süßer Sieg vor Gericht

jan_photo (CC0), Pixabay
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Gute Nachrichten für alle Schokoladenliebhaber: Lidl darf seine „Dubai-Schokolade“ weiterhin verkaufen, während Konkurrent Aldi Süd mit leeren Händen (und Regalen) dasteht. Das Landgericht Frankfurt am Main lehnte einen Unterlassungsantrag gegen den Discounter ab und entschied: Dubai bleibt drauf, auch wenn Dubai nicht unbedingt drin ist.

Von Kamelmilch und Schokoladenkrisen

Hintergrund der süßen Rechtsstreitigkeiten ist der Süßwarenimporteur Andreas Wilmers, der echte Dubai-Schokolade der Marke Fex nach Deutschland bringt. Er sieht seine Kunden in Gefahr – nicht durch Schokoladenüberkonsum, sondern durch potenzielle Irreführung. Seine Argumentation:

„Wenn Dubai draufsteht, muss auch Dubai drin sein.“

Nach dieser Logik müsste übrigens auch „Hamburger“ nur aus Hamburg stammen, aber das ist ein anderes Thema.

Während das Landgericht Köln in einem ähnlichen Fall gegen Aldi Süd entschied und dem Unternehmen den Verkauf der „Dubai Chocolate“ untersagte, zeigten sich die Frankfurter Richter weniger streng.

Richter: „Dubai“ ist kein Schokoladen-Gütesiegel

Laut dem Urteil habe sich „Dubai“ als Bezeichnung längst zu einem Gattungsbegriff entwickelt – ähnlich wie „Wiener Würstchen“ oder „Berliner“. Lidl-Kunden würden daher nicht automatisch erwarten, dass die Schokolade in der Wüste handgeschöpft oder von Kamelen persönlich überbracht wurde.

Zudem spiele das Design der Verpackung eine Rolle:

  • Lidl setzt auf eine schlichte, deutschsprachige Aufmachung, die nicht explizit nach 1001 Nacht schreit.
  • Aldi Süd hatte hingegen Gestaltungselemente, die optisch an Dubai erinnerten – das wurde ihnen zum Verhängnis.
  • Die Verpackung von Lidl verweist zudem klar auf eine Mischung aus EU- und Nicht-EU-Zutaten, sodass niemand ernsthaft davon ausgehen könne, er bekomme ein reines Emirate-Erlebnis in Tafelform.

Klage noch nicht vom Tisch – Wilmers überlegt nächsten Schritt

Trotz des Urteils ist die Sache noch nicht gegessen (oder besser gesagt: vernascht). Kläger Andreas Wilmers erwägt, Beschwerde gegen die Entscheidung einzulegen. Er will weiterhin verhindern, dass Schokolade mit Dubai-Label verkauft wird, wenn sie nicht aus Dubai stammt.

Ob die nächste Instanz die Schokolade endgültig aus dem Regal fegt oder ob Lidl weiter arabische Genüsse ohne arabische Herkunft anbieten darf, bleibt abzuwarten. Fest steht: Die süße Justiz-Posse geht weiter!

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