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LICON GmbH auch in Insolvenz

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In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LICON GmbH, Karl-Heine-Straße 17, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 23452
vertreten durch den Geschäftsführer Hartmut Bauer- wurde am 28.10.2014 um 14.20 Uhr Dr. Stephan Thiemann, Frickestraße 2, 04105 Leipzig, Telefax 0341 490369 9, Telefon geschäftlich 0341 490 365 0, Email geschäftlich leipzig@pluta.net zu dem vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.

– wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ). Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die Schuldnerin zu.

 

Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe, die Unternehmensführung zu überwachen und das Vermögen im Gläubigerinteresse zu sichern und zu erhalten.

.    Er ist berechtigt, das vollstreckungsbefangene Vermögen in Besitz zu nehmen, insbesondere Forderungen – auch Bankguthaben – auf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuziehen. Rechte Dritter bleiben davon unberührt. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.

 

 

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

 

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