In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der LICON Concept GmbH, Karl-Heine-Straße 17, 04229 Leipzig, Amtsgericht Leipzig , HRB 24144
vertreten durch den Geschäftsführer Robert Selder
wurde am 08.05.2015 um 14.45 Uhr zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse
angeordnet:
1. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird Rechtsanwalt Dr. Stephan Thiemann,
Frickestr. 2, 04105 Leipzig bestellt (§§ 21 Abs. 2 Nr. 1, 22 Abs. 2 InsO).
2. Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmungdes vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt).
3. Der vorläufige Insolvenzverwalter hat die Aufgabe das Vermögen der Schuldnerin zu
sichern und zu erhalten. Er ist berechtigt es zu diesem Zweck in Besitz zu nehmen und Forderungenauf ein von ihm einzurichtendes Anderkonto einzuziehen.
4. Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es sei denn
dieser stimmt den Leistungen an die Schuldnerin zu.
5. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen,
ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgebender Eröffnungsgrund vorliegt,
welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen und
ob das Vermögen zur Deckung der Kosten eines Insolvenzverfahrens ausreicht.
6. Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die zur Erfüllung seiner Aufgaben erforderlichen Auskünfte Dritter, insbesondere Bank- und Kreditinstitute, einzuziehen.
403 IN 964/15 Amtsgericht Leipzig, Insolvenzgericht, 11.05.2015
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