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Lekkerland und Esso „zocken“ Vebraucher ab

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Die Lekkerland AG & Co. KG in Frechen bietet auf ihrer Internetseite www.e-va.com die Möglichkeit, Gutscheinkarten zu erwerben bzw. verweist auf die Esso-Verkaufsstellen.

Der Haken: Ab dem achten Monat nach Erwerb der Karte wird eine monatliche Bereitstellungsgebühr in Höhe von 2 Euro fällig, die direkt vom Guthaben abgezogen wird. So jedenfalls die Regelung im Kleingedruckten, die noch heute auf der Internetseite des Unternehmens zu finden ist. Das erworbene Guthaben wird somit nach und nach abgeschmolzen.Die Verbraucherzentrale Hessen sieht in dem schleichenden Wertverfall eine unangemessene Benachteiligung des Kunden und eine Umgehung der gesetzlichen Verjährungsregeln. Das Unternehmen wurde entsprechend abgemahnt.

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