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Leistungen bei Pflege von Angehörigen

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Auch in der Pflegeversicherung gibt ess wichtige Änderungen ab dem Jahr 2013. Hier zum Beispiel für Demenzkranke.Demenzkranke bekommen ab Janaur 2013 mehr Leistungen aus der gesetzlichen Pflegeversicherung nun auch Demente und andere Menschen mit sogenannten „Einschränkungen der Alltagskompetenz“, die dennoch in der Pflegestufe 0 eingestuft sind. Sie erhalten nun ab Janaur 2013, 120 Euro Pflegegeld im Monat, entsprechende Sachleistungen oder eine Mischung aus beidem bis zu dieser finanziellen Grenze. Demenzkranke, die schon in eine Pflegestufe haben, erhalten jetzt Zuschläge zu Pflegegeld und Pflegesachleistung. Wenn die Pflegeperson einmal  bei der täglichen Pflege nicht zur Verfügung steht, können Demente bis zu 1.550 Euro jährlich als Ersatz bekommen. Überdies bekommen nun auch Demenzkranke maximal 2.557 Euro Zuschuss, wenn sie ihre Wohnung an die geänderten Lebensumstände anpassen müssen, heisst zum Beispiel bauliche veränderungen vornehmen müssen.

Neu auch: Wer 14 Stunden oder mehr in der Woche seine Angehörigen unterstützt, erhält jetzt über die Pflegekasse Beiträge zur Rentenversicherung. Und er kann dazu jetzt auch die Zeiten zur Pflege verschiedener Angehöriger zusammenzählen.

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