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Leipzig: Bundesverwaltungsgericht stoppt Windpark bei Göttingen – neue Umweltprüfung angeordnet

AJEL (CC0), Pixabay
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Der Ausbau der Windenergie stößt erneut auf juristische Hürden: Das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG) hat am Donnerstag die Genehmigung für fünf geplante Windkraftanlagen im Landkreis Göttingen gekippt. Grund: Es fehlt eine Natura-2000-Verträglichkeitsprüfung. Ohne ein ergänzendes Verfahren darf der Windpark nicht gebaut werden (Az. 7 C 10.24).

Hintergrund des Streits

Die Anlagen sollen rund 1,3 Kilometer östlich eines EU-Vogelschutzgebiets und in unmittelbarer Nähe zu einem Flora-Fauna-Habitat-Gebiet errichtet werden. Eine Umweltvereinigung klagte gegen die Genehmigung, die zwar mit Auflagen zum Schutz des Rotmilans verbunden war – etwa Tagesabschaltungen von März bis August –, nach Ansicht der Gerichte aber zentrale Prüfungen ausließ.

Bereits das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hatte 2024 festgestellt, dass die Genehmigung rechtswidrig sei und ohne ergänzendes Verfahren nicht vollzogen werden dürfe.

Entscheidung des BVerwG

Die Leipziger Richter bestätigten nun diese Sichtweise:

  • Natura-2000-Verträglichkeit: Auch wenn sich der Schutz grundsätzlich auf das Gebiet selbst beschränkt, können im konkreten Fall Beeinträchtigungen nicht ausgeschlossen werden. Schon einzelne Verluste von Rotmilanen könnten den Erhaltungszustand im Vogelschutzgebiet erheblich verschlechtern. Zudem überqueren die Greifvögel regelmäßig die geplante Baufläche auf dem Weg zur Nahrungssuche.

  • Artenschutzrechtliches Tötungsverbot: Hier hielt das BVerwG die behördliche Prüfung für ausreichend. Maßgeblich sei der Bestand geschützter Arten zum Zeitpunkt der Genehmigung – mögliche künftige Ansiedlungen müssten nicht berücksichtigt werden. Spätere Änderungen könnten über nachträgliche Anordnungen oder sogar einen Widerruf der Genehmigung geregelt werden.

  • Keine Abkürzung durch Notfallregelungen: Weder die EU-Notfall-Verordnung noch das Windenergieflächenbedarfsgesetz helfen der Vorhabenträgerin. Denn als diese Regelungen in Kraft traten, war das Genehmigungsverfahren bereits abgeschlossen.

Konsequenzen

Für die Projektträgerin bedeutet das Urteil: Bevor über den Bau entschieden werden kann, muss die fehlende Natura-2000-Prüfung nachgeholt werden. Das Verfahren geht damit in eine neue Runde – und verzögert den Ausbau der Windenergie in Südniedersachsen erneut.

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