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Lebenslange Haft mit Sicherungsverwahrung nach Messer-Attacke von Solingen

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat im Prozess um die tödliche Messer-Attacke von Solingen ein deutliches Urteil gesprochen: Der angeklagte 27-jährige Syrer wurde zu lebenslanger Haft verurteilt. Zudem ordnete das Gericht die anschließende Sicherungsverwahrung an, da von dem Mann nach Einschätzung der Richter auch künftig eine erhebliche Gefahr ausgeht.

Drei Tote und acht Schwerverletzte

Die Tat ereignete sich im August des vergangenen Jahres während des Solinger Stadtfestes. Der Täter ging unvermittelt mit einem Messer auf Besucherinnen und Besucher los. Dabei tötete er drei Menschen und verletzte acht weitere schwer. Unter den Opfern befanden sich auch Familien, die das Fest friedlich besuchen wollten.

Geständnis im Prozess

Bereits zu Beginn des Verfahrens hatte der Angeklagte die Vorwürfe eingeräumt und ein Geständnis abgelegt. Nach Einschätzung des Gerichts handelte es sich bei der Attacke um eine besonders grausame Tat, die gezielt auf das Töten von Menschen ausgerichtet war. Das Gericht sprach deshalb von einer „außergewöhnlich brutalen Vorgehensweise“.

Politische Diskussionen nach der Tat

Die Messer-Attacke hatte bundesweit für Entsetzen gesorgt und führte unmittelbar nach der Tat zu einer erneuten Debatte über die deutsche Flüchtlingspolitik. Politiker verschiedener Parteien forderten damals schärfere Maßnahmen bei der Überprüfung von Asylbewerbern sowie eine konsequentere Abschiebepolitik für Straftäter.

Sicherungsverwahrung

Mit der zusätzlich verhängten Sicherungsverwahrung geht das Gericht über das lebenslange Strafmaß hinaus. Diese Maßnahme bedeutet, dass der Täter auch nach Verbüßung der eigentlichen Haftstrafe nicht freikommt, solange er als gefährlich gilt. Damit soll die Gesellschaft dauerhaft vor weiteren möglichen Taten geschützt werden.

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