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LeaseTrend will Geld zurück haben

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Viele Anleger des Unternehmens LeaseTrend AG haben in den vergangenen Monaten ihre Beteiligung an dem Finanzprodukt gekündigt. Das nimmt das Unternehmen LeaseTrend AG nun zum Anlass, die Anleger dazu aufzufordern angeblich errechnete negativen Auseinandersetzungsguthaben mit Fristsetzung zum 05.11.2015 auszugleichen. Die Frage, die sich nun viele Betroffene stellen ist, „muss ich dieser Aufforderung nachkommen“?  Nun, zumindest ungeprüft durch einen Rechtsanwalt sollten sie die Zahlung nicht leisten. Lassen Sie von einem auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Fachanwalt den Anspruch prüfen. Welcher Rechtsanwalt in Ihrer Nähe dafür ein guter Ansprechpartner ist, erfahren Sie über die für Ihren Bereich zuständige Rechtsanwaltskammer . Diese empfiehlt ihnen gerne eine Rechtsanwalt in Ihrer Nähe.

 

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