Josef Brunner reagierte öffentlich auf die Klage eines Aktionärs, über die das Handelsblatt vor zwei Wochen berichtet hatte. Demnach sei ihm vorgeworfen worden, mündlich zugesagt zu haben, Aktien im Wert von 6 Millionen Euro zurückzunehmen – ohne schriftliche Verträge oder Beweise. Brunner wies diesen Vorwurf entschieden zurück und bezeichnete ihn als „wirtschaftlich unsinnig“ sowie „schlicht nicht wahr“.
Das Verfahren sei inzwischen entschieden: Die Klage wurde abgewiesen. Dennoch betont Brunner, dass der ursprüngliche Artikel ihn persönlich stark getroffen habe und seiner Glaubwürdigkeit geschadet habe. Er hätte sich gewünscht, dass mit der Veröffentlichung bis zum Urteil gewartet worden wäre. Zugleich unterstrich er die zentrale Rolle der Medien in einer Demokratie und erkannte auch die Bedeutung des Handelsblatts an, äußerte aber Kritik an dessen Vorgehen.
Kommentar:
Meines Wissens nach handelt es sich bei dem Urteil allerdings nicht um ein Endurteil, es ist somit noch nicht rechtskräftig. Zudem wurden sowohl Herr Brunner als auch sein Rechtsanwalt Pielsticker bereits im Vorfeld angehört, womit die Berichterstattung presserechtlich abgesichert war.
Dass Brunner die mediale Darstellung als persönlich belastend empfindet, ist nachvollziehbar. Gleichwohl wirkt das öffentliche Nachkarten und das Hervorheben des eigenen Schadens nicht wie der Stil eines erfolgreichen Unternehmers. Zielführender wäre es nun, die Energie darauf zu verwenden, die Tragfähigkeit und Zukunftsfähigkeit seines Geschäftskonzepts zu belegen. Nur dadurch kann verlorenes Vertrauen am Markt zurückgewonnen werden – und dies würde letztlich auch dem Kurs seiner Aktie den Weg nach oben ebnen.
Der Name ist falsch geschrieben >LEARND<
Im Handelsblatt ist festgehalten, dass es eine Berufung geben wird.
Bestenfalls bekommt Brunner was er verdient. Kann ihm sein vermeintlich guter Freund Christian Lindner .