Startseite Allgemeines Laufende Hauptprüfverfahren des Bundeskartellamtes
Allgemeines

Laufende Hauptprüfverfahren des Bundeskartellamtes

Teilen

Hier finden Sie eine Liste der so genannten Hauptprüfverfahren.  Das Prüfverfahren beginnt nach dem Eingang der vollständigen Anmeldeunterlagen beim Bundeskartellamt. Die Behörde hat zunächst einen Monat Zeit, um den Zusammenschluss zu prüfen (sog. „erste Phase“). Erweist sich das Fusionsvorhaben als unproblematisch, gibt die Beschlussabteilung den Zusammenschluss vor Ablauf der Monatsfrist formlos frei. Die Liste der Fusionskontrollverfahren in der „ersten Phase“ finden Sie hier. Hält die Beschlussabteilung dagegen eine weitere Prüfung für erforderlich, wird ein förmliches Hauptprüfverfahren eingeleitet (sog. „zweite Phase“) und die Frist für die Prüfung des Vorhabens verlängert. Das Bundeskartellamt muss bei Durchführung eines Hauptprüfverfahrens innerhalb von vier Monaten ab Eingang der vollständigen Anmeldung entscheiden.

http://www.bundeskartellamt.de/DE/Fusionskontrolle/LaufendeHauptpruefverfahren/hauptpruefverfahren_node.html

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Vermisste 19‑Jährige aus Texas vermutlich in akuter Gefahr

Vermisste 19‑Jährige aus Texas vermutlich in akuter Gefahr In Texas läuft eine...

Allgemeines

Zwei Piloten sterben bei Hubschrauber-Kollision in der Luft über New Jersey

Bei einem tragischen Unfall in den USA sind am Sonntag zwei Piloten...

Allgemeines

Kreuzfahrtschiff auf Riff vor Papua-Neuguinea gestrandet – Passagiere werden nach Australien ausgeflogen

Nach dem Auflaufen eines australischen Kreuzfahrtschiffes vor der Küste Papua-Neuguineas sollen alle...

Allgemeines

Gelsenkirchen:Wer ersetzt den Kunden Schaden?

Bei dem Einbruch in Kundenschließfächer einer Sparkasse in Gelsenkirchen über Weihnachten stellt...