Startseite Vorsicht Verbraucherschutzinformationen Landgericht Düsseldorf: Patentkammer setzt Streitigkeiten zwischen CureVac SE und BioNTech SE aus
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Landgericht Düsseldorf: Patentkammer setzt Streitigkeiten zwischen CureVac SE und BioNTech SE aus

Daniel_B_photos (CC0), Pixabay
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Am Donnerstag, dem 28. September 2023, verkündete die Vorsitzende Richterin der 4c. Patentkammer Sabine Klepsch die Entscheidungen in den Rechtsstreitigkeiten zwischen der CureVac SE und der BioNTech SE. Die vier Verfahren wurde bis zu einer Entscheidung im Löschungsverfahren vor dem Deutschen Patent- und Markenamt bzw. einer Entscheidung der Einspruchsabteilung des Europäischen Patentamtes (4c O 51/22) ausgesetzt. Damit soll zunächst die Rechtsbeständigkeit der Klagerechte im Amtsverfahren geklärt werden.

In den am 15. August 2023 verhandelten Patentrechtsstreitigkeiten (s. Pressemitteilung vom 15.08.2023 – 12/2023) verfolgt die Klägerin im Wege der Stufenklage Auskunfts- und Rechnungslegungsansprüche und im Folgenden Schadensersatz. Sie stützt ihre Ansprüche auf die behauptete Verletzung ihrer Patent- und Gebrauchsmusterrechte, welche die Beklagte bei der Entwicklung und Herstellung von auf dem Botenmolekül Messenger-RNA (mRNA) basierenden Medikamenten und Impfstoffen verletzt haben soll.

Nachdem die Beklagte gegen die Klagegebrauchsmuster (DE 20 2015 009 961 U1; DE 20 2015 009 974 U1; DE 20 2021 003 575) im November 2022 Löschungsanträge beim Deutschen Patent- und Markenamt eingereicht hat, über welche bislang nicht entschieden wurde, hat die Kammer den Rechtsstreit bis zu den erstinstanzlichen Entscheidungen des Amtes ausgesetzt. Insoweit sieht die Kammer Zweifel an der Schutzfähigkeit der Gebrauchsmuster.

Gegen das Klagepatent EP 3 708 668 B1 (4c O 51/22) hat die Beklagte im April 2023 Einspruch beim Europäischen Patentamt eingereicht. Nachdem über den Einspruch bislang keine Entscheidung ergangen ist, wurde auch dieses Verfahren bis zu einer Entscheidung über den Einspruch ausgesetzt. Die Kammer geht insoweit mit hinreichender Wahrscheinlichkeit davon aus, dass der Einspruch erfolgreich sein wird.

Nach den Entscheidungen in den Amtsverfahren wird die Kammer über den Fortgang der Rechtsstreitigkeiten entscheiden.

(Aktz.: 4c O 46/22, 4c O 47/22, 4c O 48/22 und 4c O 51/22)

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