Lampetia AGHamburgHRB 193311Bekanntmachung der Erhebung einer Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage
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Tagesordnungspunkt 2, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands Herrn Andre Baalhorn und Herrn Alpay Ece, über die im Wege der Einzelentlastung der Mitglieder des Vorstands abgestimmt wurde; |
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Tagesordnungspunkt 3, Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Aufsichtsrats Herrn Dr. Christian Badura, Herrn Rainer Thibaut und Herrn Julian Winter, über die im Wege der Einzelentlastung der Mitglieder des Vorstands abgestimmt wurde; |
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Tagesordnungspunkt 5, Beschlussfassung über die Herabsetzung des Grundkapitals im Wege der Einziehung und entsprechende Satzungsänderung sowie über eine ordentliche Kapitalherabsetzung durch Zusammenlegung von Aktien und entsprechende Satzungsänderung; |
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Tagesordnungspunkt 8, Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juni 2024 zu Tagesordnungspunkt 8 über den Vertrauensentzug des Vorstands; |
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Tagesordnungspunkt 19, Beschlussfassung über die Bestätigung des Beschlusses der Hauptversammlung vom 25. Juni 2024 zu Tagesordnungspunkt 21 über die Änderung der Satzung in Bezug auf die Mehrheitserfordernisse für Kapitalmaßnahmen; |
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Tagesordnungspunkt 20, Beschlussfassung über den Vertrauensentzug des Vorstands; |
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Tagesordnungspunkt 21, Beschlussfassung über die Geltendmachung von Ersatzansprüchen der Lampetia AG nach § 147 Abs. 1 AktG gegen ehemalige und gegenwärtige Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder der Lampetia AG sowie gegen die GSR GmbH, die Netfonds AG und deren Organmitglieder sowie gegen weitere Beteiligte im Sinne des § 117 AktG im Zusammenhang mit der Durchführung des Cash-Poolings an die Netfonds-Gruppe und Bestellung eines besonderen Vertreters zur Geltendmachung dieser Ersatzansprüche gemäß § 147 Abs. 2 AktG |
Klage mit dem Antrag erhoben wurde, die vorgenannten Beschlüsse für nichtig zu erklären, hilfsweise die Nichtigkeit und äußerst hilfsweise die Unwirksamkeit der vorgenannten Beschlüsse festzustellen.
Zusätzlich haben die Kläger positive Beschlussfeststellungklage bezüglich der von der Hauptversammlung am 18. November 2025 vorgenannten abgelehnten Beschlüsse zu Tagesordnungspunkt 20 und Tagesordnungspunkt 21 erhoben.
Die Anfechtungsklage wird vor dem Landgericht Hamburg – Kammer 7 für Handelssachen – unter dem Aktenzeichen 407 HKO 152/25 geführt.
Hamburg, im Januar 2026
Lampetia AG
– Der Vorstand –
Interview
„Hier wird nicht nur gestritten – hier geht es um Macht, Haftung und Millionenfragen“
Rechtsanwalt Daniel Blazek erklärt die Anfechtungs-, Nichtigkeits- und Beschlussfeststellungsklagen gegen Beschlüsse der Lampetia AG
Herr Blazek, die Lampetia AG meldet die Erhebung mehrerer Klagen nach § 246 Abs. 4 AktG. Worum geht es im Kern?
Daniel Blazek:
In sehr einfachen Worten:
Mehrere Aktionäre haben zentrale Beschlüsse der Hauptversammlung vom 18. November 2025 gerichtlich angegriffen. Und zwar nicht wegen Nebensächlichkeiten, sondern wegen elementarer Fragen der Unternehmensführung, Kapitalstruktur und möglicher Haftung.
Welche Beschlüsse stehen konkret unter Beschuss?
Daniel Blazek:
Die Klagen richten sich gegen Beschlüsse zu insgesamt sieben Tagesordnungspunkten, darunter:
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Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
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Kapitalherabsetzungen und Aktienzusammenlegungen
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Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand
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Satzungsänderungen zu Kapitalmaßnahmen
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und besonders brisant:
die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen gegen-
ehemalige und aktuelle Organmitglieder,
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sowie gegen externe Unternehmen wie die Netfonds AG und deren Organmitglieder im Zusammenhang mit dem Cash-Pooling.
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Das ist rechtlich und wirtschaftlich hochrelevant.
Die Kläger beantragen die Nichtigkeit oder zumindest Unwirksamkeit dieser Beschlüsse. Was bedeutet das?
Daniel Blazek:
Das ist juristisch die schärfste Form des Angriffs.
Die Kläger sagen sinngemäß:
Diese Beschlüsse sind so fehlerhaft, dass sie entweder
von Anfang an ungültig (nichtig)
oder zumindest rechtlich unwirksam sind.
Würde ein Gericht dem folgen, wären diese Hauptversammlungsbeschlüsse so zu behandeln, als hätte es sie nie gegeben.
Zusätzlich ist von einer „positiven Beschlussfeststellungsklage“ die Rede. Was ist das?
Daniel Blazek:
Das ist besonders interessant.
Hier geht es um Beschlüsse zu den Tagesordnungspunkten 20 und 21, die auf der Hauptversammlung abgelehnt wurden.
Die Kläger wollen nun gerichtlich feststellen lassen, dass diese abgelehnten Beschlüsse doch als angenommen gelten müssen.
Konkret:
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Vertrauensentzug gegenüber dem Vorstand
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Geltendmachung von Ersatzansprüchen samt Bestellung eines Sondervertreters
Das ist kein Routinefall, sondern eine aktive Machtfrage zwischen Aktionären und Unternehmensführung.
Wie ungewöhnlich ist eine solche Konstellation?
Daniel Blazek:
Sehr ungewöhnlich – und ein deutliches Zeichen für tiefe gesellschaftsrechtliche Konflikte.
Hier geht es nicht mehr um Formalien, sondern um:
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Kontrolle über das Unternehmen
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mögliche persönliche Haftung
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und darum, wer künftig das Sagen hat
Welche unmittelbaren Folgen hat die Klage für die Lampetia AG?
Daniel Blazek:
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Die angegriffenen Beschlüsse sind rechtlich unsicher, bis das Gericht entscheidet.
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Wichtige Maßnahmen – etwa Kapitalmaßnahmen oder Haftungsdurchsetzung – stehen unter Vorbehalt.
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Das erzeugt Unsicherheit für Anleger, Gläubiger und Geschäftspartner.
Besonders relevant:
Ein laufendes Verfahren kann die Handlungsfähigkeit der Gesellschaft deutlich einschränken.
Das Verfahren läuft vor dem Landgericht Hamburg. Was sagt das über die Bedeutung aus?
Daniel Blazek:
Es ist der zuständige Gerichtsstand für die Gesellschaft – und die Kammer für Handelssachen befasst sich mit besonders komplexen wirtschaftsrechtlichen Fällen.
Allein der Umfang der Klageanträge spricht für einen langen, intensiven Rechtsstreit.
Ihr Fazit für Aktionäre und Anleger?
Daniel Blazek:
Diese Bekanntmachung ist ein Warnsignal, kein Routinehinweis.
Hier wird fundamental darüber gestritten,
ob zentrale Unternehmensentscheidungen rechtmäßig waren.
Für Anleger heißt das:
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genau hinschauen
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Risiken neu bewerten
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und nicht vorschnell davon ausgehen, dass die bestehenden Strukturen stabil sind
Herr Blazek, vielen Dank für die klare Einordnung.
Daniel Blazek:
Sehr gern.
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