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Lammert: Nur begrenzter Korrekturbedarf durch Urteil

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Bundestagspräsident Norbert Lammert sieht trotz des Urteils des Bundesverfassungsgerichtes keinen großen Korrekturbedarf für den Eurorettungsschirm.

Er erwarte, dass sich die Fraktionen rasch auf eine Neuregelung für das Verfahren beim Eurorettungsschirm einigen. Der Korridor sei doch durch das Gerichtsurteil vorgegeben, teilte Lammert mit. Die Richter hätten nicht das ganze Verfahren verworfen, sondern lediglich die Sonderregelung, bestimmte Entscheidungen an einen kleinen Kreis von Abgeordneten zu delegieren. Dem Gremium stehe immer noch die Entscheidung über den Ankauf von Staatsanleihen frei.

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