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Länderinitiative für mehr Organspenden durch Widerspruchslösung

geralt (CC0), Pixabay
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Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg setzen sich dafür ein, die Zahl der Organspenden zu erhöhen. Mit einer Bundesratsinitiative wollen sie die Bundesregierung auffordern, einen Gesetzentwurf zur so genannten Widerspruchslösung im Transplantationsrecht zu beschließen und dem Bundestag zur Entscheidung vorzulegen. Am 24. November 2023 stellen die beiden Länder ihren gemeinsamen Entschließungsantrag im Plenum des Bundesrates vor. Im Anschluss beraten die Fachausschüsse.

Geltendes Recht unzureichend

Die derzeit geltende „erweiterte Zustimmungslösung“ habe sich in der Praxis nicht bewährt: Die Zahl der Organspenderinnen und -spender stagniere auf niedrigem Niveau – trotz intensiver und langjähriger Aufklärungs- und Informationskampagnen durch Bund und Länder. Umfragen zufolge hätte lediglich ein Drittel der Bevölkerung bisher eine selbstbestimmte Entscheidung getroffen und im Organspendeausweis festgehalten. In der Praxis liege sogar bei weniger als 20 Prozent möglicher Spenden-Fälle ein schriftlich dokumentierter Wille vor. Daher müssten oft Angehörige entscheiden, die in der akuten Situation des Todes einer beziehungsweise eines nahen Angehörigen mit der Entscheidungslast häufig überfordert seien und eine Spende ablehnten.

Paradigmenwechsel gefordert

Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg fordern daher einen Paradigmenwechsel: Bei einer Widerspruchslösung ist grundsätzlich jede Person Organspenderin beziehungsweise -spender, es sei denn, diese oder – nach ihrem Tod – Ersatzpersonen wie etwa die nächsten Angehörigen widersprechen der Organentnahme. Die Einführung einer Widerspruchslösung würde markante Verbesserungen der Organspendesituation erzielen, erhoffen sich die beiden Länder.

Nächste Schritte

Nach der Vorstellung im Plenum wird der Entschließungsantrag in die Fachausschüsse des Bundesrates überwiesen. Diese befassen sich Ende November mit dem Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt die Vorlage wieder auf die Tagesordnung des Plenums – dann zur Frage, ob der Bundesrat die Entschließung fassen und der Bundesregierung zuleiten will.

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