Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat mit der Kryptomärktemitteilungs-Verordnung (KMMV) einen weiteren wichtigen Schritt zur Regulierung des deutschen Kryptomarktes eingeleitet. Die Verordnung konkretisiert die bestehenden Mitteilungspflichten, die sich bereits aus der europäischen Kryptomärkteverordnung (MiCAR) ergeben, und soll für mehr Klarheit und Einheitlichkeit bei der Offenlegung von Insiderinformationen sorgen.
Was die KMMV regelt
Die KMMV präzisiert insbesondere:
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Inhalt und Form der Mitteilungen: Welche Angaben Insiderinformationen enthalten müssen und in welcher Art sie zu veröffentlichen sind.
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Mitteilungen bei Aufschub: Unter welchen Bedingungen Unternehmen die Veröffentlichung zeitweise zurückhalten dürfen, etwa wenn ein berechtigtes Interesse der Gesellschaft überwiegt. Dabei müssen gleichzeitig Maßnahmen getroffen werden, um eine Irreführung der Anleger zu vermeiden.
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Adressatenkreis: Betroffen sind Emittenten, Anbieter von Kryptowerten sowie Antragsteller, die ihre Tokens oder Coins in Deutschland oder der EU vertreiben wollen.
Verbindung zu EU-Recht
Die KMMV ergänzt nationale Vorschriften wie das Kryptowerteaufsichtsgesetz (KMAG) und setzt die Vorgaben der europäischen MiCAR sowie der dazu erlassenen technischen Durchführungsstandards um. Ziel ist es, die Kryptomärkte stärker an die Regeln der klassischen Finanzmärkte heranzuführen.
Zielsetzung: Schutz und Vertrauen
Mit der Verordnung verfolgt die BaFin mehrere Ziele:
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Mehr Transparenz für Anlegerinnen und Anleger, um fundierte Investitionsentscheidungen treffen zu können.
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Stärkung der Marktintegrität, indem Insiderhandel und Marktmanipulation erschwert werden.
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Harmonisierung der Regeln, damit Kryptomarktteilnehmer europaweit auf vergleichbaren Grundlagen agieren.
Bedeutung für den Markt
Für Unternehmen bedeutet die KMMV zusätzlichen bürokratischen Aufwand und strengere Berichtspflichten. Anleger hingegen können davon profitieren, dass wichtige Informationen schneller und strukturierter veröffentlicht werden. Gleichzeitig zeigt die BaFin mit dieser Maßnahme, dass sie den Kryptomarkt konsequent in die Aufsichtspraxis integriert und ihn langfristig ähnlich regulieren will wie klassische Finanzprodukte.
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