Startseite Allgemeines Kryptogewinne sind Einkommen sagt der Bundesfinanzhof
Allgemeines

Kryptogewinne sind Einkommen sagt der Bundesfinanzhof

jaydeep_ (CC0), Pixabay
Teilen

Am 14.02.2023 hat der Bundesfinanzhof (BFH) erstmals ein Urteil, Az. IX R 3/22, zu Digitalwährungen wie dem Bitcoin gefällt. In seiner Entscheidung stellt der BFH klar, dass Kryptogewinne aus dem Kauf oder Verkauf von digi.alen Zahlungsmitteln Wirtschaftsgüter sind und damit der Einkommensteuer unterliegen.

Die Richter ließen damit das Argument eines ungenannten Klägers, virtuelle Währungen wie Bitcoin, Ethereum oder Monero seien letztlich nur Algorithmen und kein richtiges Wirtschaftsgut, nicht gelten. Der Kläger hatte einen im Jahr 2017 erzielten Profit von 3,4 Millionen Euro aus privaten Krypto-Geschäften zwar dem Finanzamt gemeldet, sich aber gegen die Besteuerung gewehrt.

Kommentar hinterlassen

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Kategorien

Ähnliche Beiträge
Allgemeines

Vergiftete Patienten in Frankreich: Ehemaliger Anästhesist zu lebenslanger Haft verurteilt

In Frankreich ist ein ehemaliger Narkosearzt wegen der gezielten Vergiftung von Patienten...

Allgemeines

Noble BC GmbH-wenn man eine Bilanz berichtigen muss…………….

Vergleich der beiden Bilanzen 2023 – Vor und nach der Berichtigung 1....

Allgemeines

Studie zu Vergütungen: Mehr Geld für Dax-Kontrolleure

Die Mitglieder der Aufsichtsräte in den Dax-Konzernen profitieren weiterhin von steigenden Vergütungen....

Allgemeines

Warnung vor unseriösen Finanzangeboten: BaFin mahnt zur Vorsicht bei dubiosen Online-Plattformen

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) warnt erneut eindringlich vor einer Vielzahl unseriöser...