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Kritik der Verbraucherzentrale

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Ramona Pop, Vorständin beim vzbv, kritisiert die Marktbedingungen: „Der Fernwärmemarkt in Deutschland zeichnet sich durch fehlenden Wettbewerb, mangelnde Wahlfreiheit und geringe Preistransparenz aus. Die massiven Preiserhöhungen von E.ON und Hansewerk Natur sind rechtlich nicht fundiert. Die Sammelklagen zielen darauf ab, den betroffenen Verbrauchern direkte Rückerstattungen zu sichern.“

Der vzbv bemängelt, dass die Preiserhöhungen der letzten Jahre bei E.ON und Hansewerk Natur aufgrund nicht rechtskonformer Preisänderungsklauseln unwirksam sind. Insbesondere werden Preissteigerungen nach 2020 angefochten.

Ein Beispiel: In Erkrath-Hochdahl (NRW) erhöhte E.ON den Arbeitspreis pro kWh von 6,18 Cent (2020) auf 23,24 Cent (2022). Für Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 15.000 kWh bedeutet das laut vzbv insgesamt 3.500 Euro Mehrkosten für 2021 und 2022. Ähnliche Preiserhöhungen finden sich in anderen Versorgungsgebieten von E.ON und Hansewerk Natur.

Verbraucher können sich an den Sammelklagen beteiligen, indem sie sich in das Klageregister beim Bundesamt für Justiz eintragen. Dies verhindert die Verjährung ihrer Ansprüche. Der vzbv wird informieren, sobald die Eintragung möglich ist. Das Register wird voraussichtlich in wenigen Wochen geöffnet.

Interessierte können sich bereits jetzt auf den Webseiten www.sammelklagen.de/eonundwww.sammelklagen.de/hansewerk für News-Alerts des vzbv registrieren, um per E-Mail über den Fortgang der Verfahren und den Start der Registrierung informiert zu werden.

Diese Klagen folgen auf eine erste Sammelklage des vzbv gegen Vodafone wegen Preiserhöhungen bei Internetverträgen.

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