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Hier gilt eine bundeseinheitliche Beitragsbemessungsgrenze, so dass Arbeitnehmer mit hohem Gehalt auch im Osten mit höheren Lasten rechnen müssen. Die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) steigt von 3.825 Euro auf 3.937,50 Euro pro Monat. Das entspricht einem Jahreseinkommen von 47.250 Euro. Der maximale Arbeitnehmeranteil zur Krankenversicherung (aktuell 8,2 Prozent) beträgt dann 322,88 Euro.

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