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Verbraucherministerium bietet „Kostenfinder“ für Web-Browser an

Um die Verbraucherinnen und Verbraucher noch besser vor Kostenfallen im Internet zu schützen, bietet das Bundesverbraucherministerium das Computerprogramm „Kostenfinder“ ab sofort auch für die Browser „Opera“ und „Safari“ an.
Der BMELV-Kostenfinder markiert Begriffe auf Webseiten, die auf mögliche Kosten hindeuten. Der Kostenfinder ist damit jetzt für alle fünf gängigen Internet-Browser (Internet-Explorer, Firefox, Google-Chrome, Opera und Safari) nutzbar und kostenlos auf der Internetseite des Bundesverbraucherministeriums unter

www.bmelv.de/Kostenfinder

abrufbar. „Dieses Programm soll Nutzer auf versteckte Preisangaben im Internet aufmerksam machen. Es dient dazu, sich wirksamer gegen skrupellose Geschäftemacher im Internet zu schützen“, sagte Bundesverbraucherministerin Ilse Aigner heute in Berlin.

Der Kostenfinder ist ein kleines Programm zur Ergänzung der Funktionen des Browsers (Browser-Add-On). Es markiert automatisch Begriffe auf einer Website, die auf mögliche Kosten hindeuten, auch wenn diese Begriffe versteckt außerhalb des sichtbaren Bereichs im Browser liegen (Ausnahme: Begriffe zu Kosten, die als Bilddateien auf der Internetseite eingebunden sind).

Das Computerprogramm ist Teil einer Initiative des Bundesverbraucherministeriums gegen Kostenfallen im Internet. „Immer wieder fallen Verbraucherinnen und Verbraucher auf vermeintlich kostenlose Onlineangebote herein. Neben der Verbraucherinformation setze ich auf gesetzliche Regelungen. Die Bundesregierung arbeitet mit Hochdruck an einem Gesetzentwurf zur so genannten Button-Lösung“, so die Bundesverbraucherministerin. Mit der „Button-Lösung“ werden dem Verbraucher vor Abschluss eines Vertrags im Internet durch einen Hinweis die Kosten deutlich vor Augen geführt. Es muss dokumentiert werden, dass der Verbraucher diesen Hinweis zur Kenntnis genommen hat. Der auf Betreiben des Bundesverbraucherministeriums entstandene Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums zur Bekämpfung von Abo-Fallen wird voraussichtlich noch in diesem Frühjahr in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Im Rahmen der Verhandlungen über die geplante EU-Richtlinie über Rechte der Verbraucher stehen auch die Aussichten für die Einführung der „Button-Lösung“ auf europäischer Ebene gut.

Quelle:Verbraucherschutzministerium

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