mit einer registrierten Kapitalverwaltungsstelle? Wenn dem so wäre, dann würde das den Markt nochmals ordentlich „durcheinander Wirbeln“. Das würde dann eben bedeuten, das der jetzige 33f der Gewerbeordnung nicht mehr für eien Zulassung ausreichend sein würde.
Nun, das Einiges bei der dem Thema „Verbraucherschutz“ im Umbruch ist, das dürfte zukünftig immer mehr Initiatoren auf dem grauen Kapitalmarkt bewusst werden. Das dürfte nicht zuletzt der Berufung von Gerd Billen zum beamteten Staatssekretär im Justizministerium geschuldet sein. Billen war vor seiner „Ruhestands- und Pensionssicherungsberufung“ in Justizministerium Vorsitzender aller VBZ’s in Deutschland. Billen gilt “ eher als Freund der Banken und Versicherungen, als des grauen Kapitalmarktes. Billen hat nur derzeit ein Problem in seinem Ministerium, er muss das erst mal neu Ordnen. Billen hat auch keine Behördenerfahrung und keinen Stallgeruch in der Politik. Er war und ist das „Feigenblatt der SPD“ zum Thema „Kompetenz in Verbraucherfragen“. Insider gehen davon aus, das Billen erst mal bis zu einem Jahr benötigen wird um selber den „laden so in den Griff zu bekommen, wie er das braucht um was bewirken zu können“. Das Billen was bewirken will ist unbestreitbar, das er was bewirken kann muss er noch beweisen.
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