Zunächst zur Klarstellung: In unserer Redaktion erhalten wir wöchentlich zahlreiche Hinweise und Dokumente zu verschiedenen Unternehmen – oft verbunden mit der Bitte um Quellenschutz. Diesem Wunsch kommen wir selbstverständlich nach. Am gestrigen Tag erreichte uns jedoch eine anonyme E-Mail mit mehreren Dokumenten zum Unternehmen Cannerald. Ohne Vermerk zu einer Sperrfrist oder einem Veröffentlichungsverbot wurde in einem Kurzbeitrag ein PDF-Dokument aus dieser E-Mail veröffentlicht.
Am Abend meldete sich daraufhin der mutmaßliche Verfasser der Unterlagen, der sich selbst als ehemaliger Mitarbeiter des Unternehmens bezeichnet und nun unter Pseudonym auftritt. In seiner Nachricht äußerte er seinen Unmut über die Veröffentlichung. Wir haben das PDF daraufhin selbstverständlich entfernt.
Was uns jedoch stutzig macht, ist das Vorgehen dieses Verfassers: Einerseits kündigt er an, Ende des Monats ein Buch über seine Erlebnisse zu veröffentlichen. Andererseits versendet er vorab offenbar sein vollständiges Manuskript an eine Vielzahl uns unbekannter Kanzleien. Wenn es sich tatsächlich um interne Informationen mit strafrechtlicher Relevanz handelt, stellt sich die Frage: Warum wird nicht in erster Linie die zuständige Staatsanwaltschaft kontaktiert?
Denn wer behauptet, über tiefgehendes Wissen zu möglichen kriminellen Vorgängen zu verfügen, sollte dieses Wissen zunächst den Ermittlungsbehörden zur Verfügung stellen – vollständig, dokumentiert und nachvollziehbar. Erst dann ergibt eine Veröffentlichung in Form eines Buches überhaupt Sinn, da der Staat in der Lage sein muss, rechtzeitig zu ermitteln, Beweise zu sichern und Verantwortliche zur Rechenschaft zu ziehen.
Das gewählte Vorgehen wirft Fragen auf: Ist hier wirklich Aufklärung das Ziel, oder handelt es sich um den Versuch, auf zweifelhaftem Weg aus einem zweifelhaften System noch Kapital zu schlagen? Die öffentliche Wirkung wird dadurch jedenfalls verwässert.
Wir halten fest: Wenn jemand mit echtem Aufklärungsinteresse handelt, sucht er zunächst die Justiz – nicht die Medien oder Buchverlage. Und wer anonym bleiben will, aber gleichzeitig öffentliche Aufmerksamkeit erzeugt, sollte sich bewusst sein, dass Glaubwürdigkeit ohne belastbare Belege schwer herzustellen ist.
Daher unser klarer Appell: Gehen Sie mit Ihren Informationen zu den zuständigen Strafverfolgungsbehörden. Legen Sie dort alle Beweise offen und ermöglichen Sie eine sachgerechte Prüfung. Danach können Sie Anwälte, Medien oder die Öffentlichkeit informieren – mit dem Rückhalt eines Ermittlungsverfahrens, das Ihre Aussagen untermauert.
Wenn Sie es mit der Aufklärung ernst meinen, dann handeln Sie auch so. Alles andere wirkt inkonsequent – und eher wie der Versuch, sich selbst reinzuwaschen, ohne Verantwortung zu übernehmen.
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