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Kolonialvergangenheit: Bundesregierung schließt Entschädigungen aus

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Die Bundesregierung will die Aufarbeitung der deutschen Kolonialzeit weiter vorantreiben, lehnt jedoch Wiedergutmachungszahlungen an die ehemaligen Kolonien ab. Das geht aus einer Antwort auf eine Anfrage der Grünen hervor.

In dem Schreiben heißt es, dass der Begriff der „Wiedergutmachung“ im Völkerrecht an die Verletzung internationaler Verpflichtungen gebunden sei. Solche Normen hätten zur Zeit des begangenen Unrechts jedoch noch nicht existiert. „Das Konzept der Wiedergutmachung ist daher im Zusammenhang mit der kolonialen Vergangenheit Deutschlands nicht anwendbar“, so die Bundesregierung.

Statt finanzieller Entschädigungen setzt Berlin weiterhin auf gemeinsame Forschungsprojekte, kulturelle Zusammenarbeit und Rückgabe von Kulturgütern, um die Auseinandersetzung mit der kolonialen Vergangenheit zu fördern. Bereits in den vergangenen Jahren hatte Deutschland mehrfach Objekte aus kolonialem Kontext an Herkunftsgesellschaften zurückgegeben – etwa Benin-Bronzen nach Nigeria.

Die Grünen hatten in ihrer Anfrage konkrete Informationen zu den Plänen der Bundesregierung in Bezug auf Entschädigungsforderungen erbeten. Sie kritisieren seit Langem, dass die Bundesrepublik zu wenig Verantwortung für koloniales Unrecht übernehme und zu stark auf symbolische Gesten setze.

Mit der klaren Absage an Wiedergutmachungszahlungen dürfte die Debatte um den richtigen Umgang mit dem kolonialen Erbe weiter an Fahrt aufnehmen – zwischen der Forderung nach juristischer Konsequenz und dem Willen zur historischen Verantwortung.

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