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Königliche Hoheit von eigenen Gnaden erneut vor Gericht

OpenClipart-Vectors (CC0), Pixabay
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Ah ja, unser allseits beliebter Peter Fitzek, der selbsternannte Monarch des „Königreichs Deutschland“, darf mal wieder vor Gericht glänzen. Wie schön, dass er seine royalen Pflichten für einen Moment beiseitelegen kann, um sich mit dem schnöden Rechtssystem des Pöbelstaates auseinanderzusetzen.

In einer Berufungsverhandlung – weil das erste Urteil offensichtlich seiner Majestät nicht würdig war – wird er sich für seine ganz besondere Art der Diplomatie verantworten müssen. Stellen Sie sich vor: Er soll tatsächlich eine simple Landkreismitarbeiterin gegen eine Wand gestoßen und ihr einen Fußtritt verpasst haben. Wie unköniglich! Aber hey, manchmal muss man eben dem gemeinen Volk zeigen, wo der Hammer hängt, nicht wahr?

Und als wäre das nicht genug königliche Güte, hat er anscheinend auch noch zwei Herren, die der Dame zu Hilfe eilten, als „Faschistenschweine“ betitelt. Wie großzügig von ihm, ihnen gleich einen Adelstitel zu verleihen!

Natürlich steht sein wunderbares „Königreich“ unter Beobachtung des Verfassungsschutzes. Die sind bestimmt nur neidisch auf seinen Fantasiestaat, der die lästige Rechts- und Verfassungsordnung der Bundesrepublik einfach ignoriert. Wer braucht schon Gesetze, wenn man einen selbsternannten König hat?

Wir können es kaum erwarten zu sehen, wie Seine Hoheit sich aus dieser Situation herauslaviert. Vielleicht erklärt er das Gericht einfach zu seinem neuen Schloss? Das wäre doch mal eine kreative Lösung!

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