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Koalitionsvertrag: Haushalt und Finanzen

Maximilianovich (CC0), Pixabay
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1. Haushalt und Finanzen – Konsolidierung und Investitionen

Solide Staatsfinanzen und Schuldenbremse

  • Die Koalition bekennt sich zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2025.

  • Ziel ist ein ausgeglichener Haushalt ohne neue Schulden im regulären Bundeshaushalt​.

  • Trotz Konsolidierung wird der „Spielraum für Investitionen in die Zukunft“ betont – etwa durch Sondervermögen und gezielte Programme (z. B. Klima- und Transformationsfonds).

Modernisierung der Förderpolitik

  • Es wird eine umfassende Konsolidierung bestehender Förderprogramme angekündigt.

  • Neue Fördermaßnahmen sollen an klare Leistungsindikatoren geknüpft sein.

  • Ein Fördercontrolling wird eingeführt, um Effizienz und Zielgenauigkeit sicherzustellen​.

Abbau von Bürokratie und Statistikpflichten

  • Einführung eines zweijährigen Moratoriums für neue rechtliche Statistikpflichten.

  • Bestehende Pflichten sollen evaluiert und ggf. gestrichen werden.

  • Schriftformerfordernisse (z. B. im Arbeitsrecht) sollen reduziert werden.


2. Steuerpolitik – Entlastungen und gezielte Anreize

Maßnahmen zur Steuerentlastung:

  • Keine Erhöhung der Einkommen- oder Unternehmenssteuern.

  • Steuerliche Entlastungen bei Mehrarbeit: Zuschläge über tariflicher Vollzeit (mind. 34h) sollen steuerfrei gestellt werden.

  • Prämien zur Ausweitung von Teilzeit auf Vollzeit sollen steuerlich begünstigt werden​.

Förderung der Altersvorsorge

  • Einführung der „Frühstart-Rente“ für Kinder mit staatlich gefördertem Depot.

  • Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.

  • Kapitalerträge im neuen Vorsorgemodell sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei bleiben.

Förderung von Elektromobilität durch Steuerpolitik

  • Steuerliche Begünstigung von E-Dienstwagen: Erhöhung der Fördergrenze auf 100.000 Euro.

  • Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.

  • Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035​.

Investitionsförderung durch Steuervereinfachung

  • Einführung eines Deutschlandfonds mit 10 Mrd. Euro Eigenkapital und Zielvolumen von 100 Mrd. Euro.

  • Fokus auf innovative mittelständische Unternehmen (Scale-ups).

  • Vereinfachung des Außenwirtschaftsgesetzes zur Erleichterung von Exportgenehmigungen​.


3. Steuerverwaltung und Compliance

Digitalisierung der Steuerverwaltung

  • Einfuhrumsatzsteuer wird auf ein Verrechnungsmodell umgestellt – insbesondere zur Entlastung von Mittelstand und Handwerk.

  • Digitalisierung von Prozessen soll effizientere Erhebung und Nutzung von Steuerdaten ermöglichen (Once-Only-Prinzip).

Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Schwarzarbeit

  • Verstärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.

  • Vollständiger Datenaustausch zwischen Finanz-, Sozial- und Sicherheitsbehörden geplant.

  • Friseurgewerbe wird explizit in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen​.


4. Weitere finanzpolitische Initiativen

Stärkung der Selbstständigen und freien Berufe

  • Reform des Statusfeststellungsverfahrens zur Klarstellung von Selbstständigenverhältnissen.

  • Einführung einer gründerfreundlichen Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige.

  • Prüfung pauschalisierter Verfahren zur Künstlersozialabgabe.

Europäische Steuerpolitik

  • Einheitliche Tonnagesteuer für die Schifffahrt in der EU.

  • Steuerregime zur Förderung nachhaltiger Luftfahrtkraftstoffe.

  • Engagement für ein „Level Playing Field“ bei globalen Handelsbedingungen, inklusive Zollreformen im E-Commerce.


Kritische Bewertung

Positiv:

  • Der Koalitionsvertrag setzt klare Signale für eine wachstumsfreundliche Steuerpolitik ohne Steuererhöhungen.

  • Die Verbindung von Investitionsförderung mit steuerlichen Anreizen ist gut durchdacht.

  • Bürokratieabbau und Digitalisierung der Steuerverwaltung sind zentrale Fortschritte.

Kritisch zu hinterfragen:

  • Der enge Spielraum durch die Schuldenbremse könnte die ambitionierten Investitionspläne bremsen.

  • Die Vielzahl an Einzelmaßnahmen verlangt eine sehr gute Abstimmung und Umsetzungsfähigkeit in der Verwaltung.

  • Steuerliche Entlastungen sind teilweise eng an Bedingungen geknüpft (z. B. tarifliche Arbeitszeiten), was nicht alle Gruppen gleichermaßen erreicht.

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