1. Haushalt und Finanzen – Konsolidierung und Investitionen
Solide Staatsfinanzen und Schuldenbremse
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Die Koalition bekennt sich zur Einhaltung der Schuldenbremse ab 2025.
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Ziel ist ein ausgeglichener Haushalt ohne neue Schulden im regulären Bundeshaushalt.
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Trotz Konsolidierung wird der „Spielraum für Investitionen in die Zukunft“ betont – etwa durch Sondervermögen und gezielte Programme (z. B. Klima- und Transformationsfonds).
Modernisierung der Förderpolitik
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Es wird eine umfassende Konsolidierung bestehender Förderprogramme angekündigt.
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Neue Fördermaßnahmen sollen an klare Leistungsindikatoren geknüpft sein.
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Ein Fördercontrolling wird eingeführt, um Effizienz und Zielgenauigkeit sicherzustellen.
Abbau von Bürokratie und Statistikpflichten
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Einführung eines zweijährigen Moratoriums für neue rechtliche Statistikpflichten.
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Bestehende Pflichten sollen evaluiert und ggf. gestrichen werden.
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Schriftformerfordernisse (z. B. im Arbeitsrecht) sollen reduziert werden.
2. Steuerpolitik – Entlastungen und gezielte Anreize
Maßnahmen zur Steuerentlastung:
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Keine Erhöhung der Einkommen- oder Unternehmenssteuern.
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Steuerliche Entlastungen bei Mehrarbeit: Zuschläge über tariflicher Vollzeit (mind. 34h) sollen steuerfrei gestellt werden.
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Prämien zur Ausweitung von Teilzeit auf Vollzeit sollen steuerlich begünstigt werden.
Förderung der Altersvorsorge
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Einführung der „Frühstart-Rente“ für Kinder mit staatlich gefördertem Depot.
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Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere bei kleinen und mittleren Unternehmen.
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Kapitalerträge im neuen Vorsorgemodell sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei bleiben.
Förderung von Elektromobilität durch Steuerpolitik
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Steuerliche Begünstigung von E-Dienstwagen: Erhöhung der Fördergrenze auf 100.000 Euro.
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Sonderabschreibung für E-Fahrzeuge.
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Kfz-Steuerbefreiung für E-Autos bis 2035.
Investitionsförderung durch Steuervereinfachung
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Einführung eines Deutschlandfonds mit 10 Mrd. Euro Eigenkapital und Zielvolumen von 100 Mrd. Euro.
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Fokus auf innovative mittelständische Unternehmen (Scale-ups).
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Vereinfachung des Außenwirtschaftsgesetzes zur Erleichterung von Exportgenehmigungen.
3. Steuerverwaltung und Compliance
Digitalisierung der Steuerverwaltung
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Einfuhrumsatzsteuer wird auf ein Verrechnungsmodell umgestellt – insbesondere zur Entlastung von Mittelstand und Handwerk.
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Digitalisierung von Prozessen soll effizientere Erhebung und Nutzung von Steuerdaten ermöglichen (Once-Only-Prinzip).
Maßnahmen gegen Steuerbetrug und Schwarzarbeit
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Verstärkung der Finanzkontrolle Schwarzarbeit.
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Vollständiger Datenaustausch zwischen Finanz-, Sozial- und Sicherheitsbehörden geplant.
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Friseurgewerbe wird explizit in das Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz aufgenommen.
4. Weitere finanzpolitische Initiativen
Stärkung der Selbstständigen und freien Berufe
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Reform des Statusfeststellungsverfahrens zur Klarstellung von Selbstständigenverhältnissen.
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Einführung einer gründerfreundlichen Rentenversicherungspflicht für neue Selbstständige.
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Prüfung pauschalisierter Verfahren zur Künstlersozialabgabe.
Europäische Steuerpolitik
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Einheitliche Tonnagesteuer für die Schifffahrt in der EU.
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Steuerregime zur Förderung nachhaltiger Luftfahrtkraftstoffe.
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Engagement für ein „Level Playing Field“ bei globalen Handelsbedingungen, inklusive Zollreformen im E-Commerce.
Kritische Bewertung
Positiv:
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Der Koalitionsvertrag setzt klare Signale für eine wachstumsfreundliche Steuerpolitik ohne Steuererhöhungen.
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Die Verbindung von Investitionsförderung mit steuerlichen Anreizen ist gut durchdacht.
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Bürokratieabbau und Digitalisierung der Steuerverwaltung sind zentrale Fortschritte.
Kritisch zu hinterfragen:
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Der enge Spielraum durch die Schuldenbremse könnte die ambitionierten Investitionspläne bremsen.
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Die Vielzahl an Einzelmaßnahmen verlangt eine sehr gute Abstimmung und Umsetzungsfähigkeit in der Verwaltung.
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Steuerliche Entlastungen sind teilweise eng an Bedingungen geknüpft (z. B. tarifliche Arbeitszeiten), was nicht alle Gruppen gleichermaßen erreicht.
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