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Klaus Wallasch-wir haben Ihren Antrag auf „Einstweilige Verfügung“

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einmal an unseren Rechtsanwalt Mike Rasch, von der Kanzlei Linnemann und Kollegen in Radebeul, weitergegeben. Eine Kopie davon habe ich an die Stadt Stuttgart versendet. Ob diese daraus nun ein Verfahren gegen Sie macht weiß ich nicht, aber die Wahrscheinlichkeit dürfte sehr hoch sein. Zitat aus einem amtlichen Schreiben der Stadt Stuttgart: tatsächlich Gewerbetreibender jedoch war Klaus Wallasch. Herr Wallasch ist seit Jahren in obengenanntem Bereich tätig. Da er jedoch die erforderlichen Genehmigungen nach §34c der Gewerbeordnung nicht mehr erhalten kann, bedient er sich verschiedener Konstruktionen und Strohmänner und Strohfirmen. Zitat Ende. Ihre Einlassungen in dem Antrag auf Erlass einer Einstweiligen Verfügung nähren ganz klar den Verdacht, daß hier genau das Gleiche System vorliegt was zu diesem Schreiben der Stadt Stuttgart geführt hat. Das soll aber die Stadt Stuttgart nun selber klären. Das wird auch in Ihrem Sinne sein und im Sinne von Frau Dabic die uns ja mit „verklagt“ hat. Vielleicht bekommen Sie ja auch Recht, aber bei der Faktenlage? Bei den amtlichen Unterlagen die uns vorliegen? Ob da ein Richter ein wie von Ihnen gewünschtes Urteil fällen wird? Denken Sie einmal darüber nach über das Wochenende.

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