Die Allianz beteiligt Geringerverdiener unter den Riester-Sparern nicht an den Kostenüberschüssen. Entsprechende Klauseln hält das Oberlandesgericht Stuttgart für intransparent und unzulässig. Hundertausende Kunden können jetzt Nachforderungen stellen, sind Verbraucherschützer überzeugt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale gegen diese Klauseln in Riester Verträgen der Allianz und jetzt hat sie Recht bekommen vor dem OLG Stuttgart. Nach Angaben der VBZ Hamburg geht es um fast 1,5 Millionen Policen der Allianz. Teures Urteil gegen die Allianz.
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