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Altkanzler Gerhard Schröder (SPD) wehrt sich Berichten zufolge gegen den Beschluss des deutschen Bundestages, ihm Büro und Mitarbeiterstellen zu streichen. Der Beschluss des Haushaltsausschusses vom Mai sei „evident rechts- und verfassungswidrig“, heißt es in dem Schreiben von Schröders Anwalt. Der Anwalt will nun versuchen, die Angelegenheit in einem Gespräch klären.

In dem zweiseitigen Schreiben verwiesen die Anwälte der „Bild“-Zeitung zufolge auf einen Beschluss des Bundestags vom 8. November 2012, wonach Schröder Bundestagsbüros und vier Mitarbeiter auf „Lebenszeit festgeschrieben“ worden seien. Bei den Mitarbeiterstellen mache Schröder vier Posten mit den Besoldungsstufen B6, B3, E14 und E8 geltend.

Dass sein Büro durch einen Beschluss des Haushaltsausschusses vom Mai nun „ruhend gestellt“ und die Mitarbeiterstellen „abgewickelt werden“, sei zwar rechtswidrig, zitierte „Bild“ aus dem Schreiben. Allerdings wolle der SPD-Politiker sein Recht nicht unbedingt vor Gericht einklagen.

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